Martyrium über 13 JahreEx-Polizist aus NRW gesteht Missbrauch von Nachbarskindern

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Heinrich B. mit seinem Anwalt am Montag vor Gericht. Dort legte der pensionierte Beamte ein Geständnis ab.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – Im Gericht kennt man Heinrich B. (63/ Name geändert). Der ehemalige Polizeibeamte half bei der Vorführung der Angeklagten und kam zu jedem Sommerfest. Kinderschänder, so tat er jedenfalls, hasste er.

  • NRW: Ehemaliger Polizist wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht
  • Pensionär aus Düsseldorf gesteht Missbrauch der Nachbarskinder 
  • Eines seiner Opfer hat das Down-Syndrom

Seine Kollegen kannten seinen Spruch, wenn er zu Missbrauchsfällen eingesetzt war. „Lasst mich nur mal fünf Minuten mit dem allein. Dann macht der sowas nie wieder.“ Jetzt kommt raus: Der inzwischen pensionierte Beamte hat sich selbst an Kinder ran gemacht. Seit Montag (14. Juni) muss er sich vor Gericht verantworten, weil er drei Kinder im Alter von neun bis elf Jahren aus der Nachbarschaft missbraucht haben soll.

Prozess in Düsseldorf: Kinder vertrauten sich der Polizei an

Das Ganze läuft schon seit 13 Jahren. Aber erst vor zwei Jahren vertrauten sich die Mädchen der Polizei an. Die Beamten durchsuchten gleich zwei Mal die Wohnung ihres mittlerweile pensionierten Kollegen und fanden über 1000 Kinderpornos und Porno-Filme.

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Darunter auch Aufnahmen von ihm, wie er die Mädchen missbrauchte. Bestes Beweismaterial. Leugnen half also nicht viel. Heinrich B. sitzt jetzt in Untersuchungshaft und legte vor Gericht ein Geständnis ab.

Kinder vertrauten dem „freundlichen Nachbarn“

Die Nachbarn und auch die Kinder hatten dem freundlichen Polizeibeamten vertraut. Er strahlte Ruhe und Autorität aus. Vor allem mit einem der Opfer hatte er so ein leichtes Spiel. Das Kind leidet an dem Down-Syndrom und einem Herzfehler.

Die Übergriffe fanden in einer Kleingartenanlage oder der Wohnung des Angeklagten statt. Nach der Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.

Schließlich geht es auch um das Intimleben der Mädchen und die gilt es auf jeden Fall zu schützen. Sollte Heinrich B. verurteilt werden, droht ihm neben einer Haftstrafe auch die Entziehung seiner kompletten Altersbezüge. 

Der Prozess wird fortgesetzt.