DüsseldorfBüdchenfrau als Dealerin vor Gericht – „Firma hat regulären Shop in Köln“

Melanie D. als Drogenhändlerin angeklagt. Sie hält einen blauen Hefter vor das Gesicht.

Melanie D. als Drogenhändlerin angeklagt.

Eine Kioskbetreiberin aus Düsseldorf musste sich vor Gericht verantworten. Melanie D. bot in ihrem Büdchen Hanf-Produkte an.

von Barbara Kirchner (kir)

Die Kleinen hängt man – die Großen lässt man laufen! So scheint das in Bezug auf CBD (Cannabis-Produkte) zu sein. Kioskbetreiberin Melanie D. (37, Name geändert) stand jetzt wegen Handel mit Betäubungsmitteln vor Gericht.

Sie bot in ihrem Büdchen Hanf-Produkte an, die frei im Internet und Shops gekauft werden können. Während ihr der Prozess gemacht wird, bleiben die Hersteller halbwegs unbehelligt.

Büdchenfrau in Düsseldorf vor Gericht: „Man sagte uns, das sei der Renner“

Melanie D. ist eigentlich Eventmanagerin. Als Corona ihren Job lahmlegte, mieteten sie und ihr Mann ein Büdchen in Oberbilk.

Melanie D.: „Uns liefen die Vertreter und Vertreterinnen von unterschiedlichsten Waren die Türe ein.“ Auch Händler und Händlerinnen von „Mein Wölkchen“ und „Herbistan“ seien dabei. Laut eigener Aussage vertreiben sie Produkte, die einen THC-Gehalt unter 0,2 Prozent haben. Damit führen die Blüten beim Rauchen nicht zum Rausch und seien legal.

Melanie D.: „Man sagte uns, das sei der Renner.“ Und als sie sich bei ihrer Konkurrenz umschaute, sah sie überall diese Dosen im Verkauf. „Alles wirkte seriös. Es gab Aufsteller, und eine Firma hat sogar einen regulären Shop in Köln. Ich dachte, die sind als Firma eingetragen und zahlen hier Steuern. Was soll da nicht stimmen?“

Doch dann kam das Ordnungsamt. Aufmerksam wurde es durch die vielen Aufsteller im Laden. Dann entdeckte man die Dosen im Regal. Der Mitarbeiter vor Gericht: „Es ist nun mal nicht legal, und wir sind darauf angewiesen, darauf zu achten.“ Zumal die sichergestellten Verpackungen einen THC-Wert über 0,3 Prozent hatten.

Dafür stand die nicht vorbestrafte Büdchenbetreiberin also jetzt vor Gericht. Mit Drogen hatte sie nie etwas zu tun. Sie raucht nicht mal. Das Gericht hatte ein Einsehen und stellte das Verfahren am Ende ein.

Verfahren gegen Melanie D. eingestellt – 500 Euro Buße an Drogenhilfe

Melanie D. muss allerdings 500 Euro Buße an die Drogenhilfe zahlen. In Köln sitzen also die Verursacher des Dilemmas. Gegen den Chef von „Mein Wölkchen“, so bestätigt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, wurde wegen CBD-Produkten mal ermittelt. Das Verfahren dann aber wegen eines anderen Verfahrens eingestellt.

Die Betreiber von „Herbistan“ sollen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sein. Am Ende läuft der Handel mit CBD-Produkten munter weiter. In Düsseldorf, so Sprecherin Laura Hollmann, ist derzeit kein laufendes Verfahren wegen Handel mit CBD bekannt. Aber natürlich würde man solchen Fällen auch nachgehen.