Wollersheim-HammerBekommt Bert jetzt eine Millionen-Entschädigung vom Staat?

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An der Rethelstraße hält Bert Wollersheim den sensationellen Beschluss der 8. großen Strafkammer in den Händen.

Düsseldorf – Das wird sehr teuer für das Land! Das kann in die Millionen gehen. Bert Wollersheim (67) hatte alles verloren, was man verlieren kann: Freiheit, Würde, Ruf, Firma, Einkommen.

Dafür hat gesorgt: Seine Verhaftung am 4. Juli 2012 und öffentliche Beschuldigungen. Die Verhaftungswelle in seinem Edel-Bordell Rethelstraße war der Anfang vom Ende.

Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf spektakulär beschlossen: Wollersheim war immer unschuldig und muss für alle Folgen voll entschädigt werden!

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„Puff-Daddy“ forderte: „Lasst mir meine Würde!“

Im jahrelangen Rethelstraßen-Prozess, bei dem es um angebliche K.o.-Tropfen für angeblich betäubte Freier ging, gab es viele Urteile, aber nicht eines gegen Bert Wollersheim. Und alle Urteile, die K.o.- oder Koks-Cocktails für die Gäste zum Vorwurf hatten, sind bis heute nicht rechtskräftig.

In einem früheren Gespräch mit EXPRESS bat Bert Wollersheim nach der fragwürdigen eigenen Pleite und die seiner Bordell-Firma: „Lasst mir meine Würde!“ Die bekommt er jetzt nach vielen Jahren zurück – per Beschluss der 8. Strafkammer des Landgerichts.

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Festnahme und Prozess ließ Ehe mit Sophia zerbrechen

Die Ereignisse trieben ihn selbst in die private Insolvenz und seine Firma auch. Über die Belastungen zerbrach auch seine Ehe mit Sophia (30). Sein Sohn (16) litt ebenfalls.

Bert Wollersheim ist gezeichnet, innerlich, äußerlich. Ein Mann, der nie aufhörte, seine Unschuld zu beteuern, was ihm kaum einer abkaufte. Aber das Landgericht setzte jetzt den Schlussstrich:

„Es wird festgestellt, dass der frühere Beschuldigte wegen … zu Unrecht vorgenommener Strafverfolgungsmaßnahmen … aus der Staatskasse zu entschädigen ist.“

Bekommt Wollersheim wirklich Millionen?

Das bedeutet: Nicht nur Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, sondern auch für alle Vermögensschäden, für den Verlust seines Einkommens, seiner Firma, seines Rufs und seiner Gesundheit - wenn der Zusammenhang zur Strafverfolgung nachgewiesen werden kann.

Die spannende Frage: Was ist das alles wert? Wie kann man so etwas ausrechnen? Dazu Bert Wollersheim:

„Erst mal bin ich glücklich, dass das Gericht so einen Beschluss gefasst hat. Er ist auch rechtskräftig. Jetzt beginnt für mich trotz meiner 67 Jahre ein neues Leben. Niemand kann mir jetzt noch was nachsagen. Kein Geld der Welt kann das, was ich durchgemacht und verloren habe, aufwiegen, aber die wiederhergestellte Ehre, die ist unbezahlbar.“

„Das ist mal eine Riesen-Klatsche für die Staatsanwaltschaft“

Sein Anwalt Carsten Rubarth aus Bonn: „Das ist mal eine Riesen-Klatsche für die Staatsanwaltschaft. Sie hat sich erdreistet, gegen den Entschädigungsbeschluss Beschwerde einzulegen, hat sich vom Landgericht eine glatte Abfuhr eingehandelt. Jetzt werden wir den Rechner rausholen und alle Folgen und Schäden geltend machen. Das kann schon sechs- bis siebenstellig werden. Dafür haben wir jetzt sechs Monate Zeit.“

Bert Wollersheim: „Ich will wieder auf die Beine kommen, was Neues machen, die falschen Insolvenzen bekämpfen. Und ich will wieder leben und als Mensch wieder voll respektiert werden.“

Das Entschädigungsgesetz - So könnte eine Wiedergutmachung ablaufen:

Das Justiz hat ironischerweise für alles vorgesorgt, auch für Unrecht, das sie begeht: Falsche Anklagen, falsche Urteile, unschuldig erlittene Haft. Für einen Tag Knast gibt es heute 25 Euro. Aber das „Strafrechtsänderungsgesetz“ (StrEG) regelt auch viele andere Folgen: alle Vermögensschäden, berufliche Nachteile, Verteidigerkosten und alles, was mit Geld berechnet werden kann.

Das Land hat in den letzten Jahren Millionen Euro an Entschädigungen gezahlt, doch bis man sie bekommt, ist es ein langer Weg. Die höchsten Entschädigungen gingen bundesweit in Einzelfällen schon in die Hunderttausende – in den USA mussten in einem Fall sogar zehn Millionen Dollar gezahlt werden. Die Wiedergutmachungspraxis in Deutschland ist dagegen ärmlich und knauserig.

(exfo)