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Nach jahrelangem StreitGericht weist Klage gegen CO-Pipeline durchs Rheinland ab

CO-Pipeline Rheinland

Nach über zehn Jahren Rechtsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag (31. August) die Klage gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline im Rheinland abgelehnt. Das Foto wurde im September 2007 in Duisburg aufgenommen.

von Jonas Meister (meis)

Münster/Dormagen – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klagen mehrerer Anwohner gegen eine Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen nach Krefeld abgewiesen.

Es gebe keine erheblichen Verfahrensfehler bei der Genehmigung des Projekts durch die Bezirksregierung Düsseldorf, entschied das Gericht am Montag (31. August). Dem Vorhaben stünden keine umweltrechtlichen oder andere Vorschriften entgegen.

Dormagen: 67 kilometer lange Pipeline ist schon seit 2009 fertig gestellt

Die Kläger fürchten, dass bei einem Bruch der Rohre das geruchlose und giftige Gas austreten und dann Lebensgefahr für die Menschen an der Trasse bestehen könnte. Das sahen die Richter anders. Es sei hinreichend Vorsorge gegen Schäden getroffen worden. Die Bedenken der Kläger seien nicht begründet.

Die 67 Kilometer lange Pipeline, die zwischen den Werken Dormagen und Krefeld des Chemiekonzerns Covestro verläuft, ist seit dem Jahr 2009 weitgehend fertig gebaut.

Dormagen: Käger können jetzt nur noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen

Wegen des langjährigen Rechtsstreits, der auch schon das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat, durfte aber bisher kein Gas fließen. Das OVG hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. (dpa)