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Inzidenz über 100Corona-Notbremse in Düsseldorf – aber es gibt Sonderregelungen

düsseldorf Ordnungsamt rhein

In Düsseldorf greift ab dem 13. April nun ebenfalls die Corona-Notbremse. (hier ein Archivfoto von einem Einsatz des Ordnungsamts am Düsseldorfer Rheinufer).

Düsseldorf – Nach zahlreichen Kreisen und Städten hat Nordrhein-Westfalen nun auch für die Landeshauptstadt Düsseldorf die sogenannte Corona-Notbremse angeordnet.

  • Corona-Notbremse in Düsseldorf
  • Landeshauptstadt zum dritten Mal Inzidenz über 100
  • Diese Regeln gelten ab dem 13. April

In Düsseldorf hatte die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen am Sonntag zum dritten Mal hintereinander über dem Wert von 100 gelegen.

Corona-Notbremse: Diese Regeln gelten ab dem 13. April für Düsseldorf

In Düsseldorf gilt ab Dienstag (13. April) zwar die sogenannte Corona-Notbremse. Für Menschen mit negativem Corona-Test bleiben Museen, Kosmetikstudios oder Bekleidungsgeschäfte aber geöffnet. Die Landesregierung habe dem zugestimmt, teilte die Stadt am Montag mit.

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„Mit unseren 288 Teststationen im Stadtgebiet erfüllen wir alle Voraussetzungen, die ausdrücklich vorgesehene Testoption in Kraft zu setzen“, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). Man werde das Infektionsgeschehen und die Lage in den Kliniken aber täglich im Blick haben. Die Regelung soll zunächst bis kommenden Sonntag gelten.

Die Corona-Schutzverordnung in NRW beinhaltet die Möglichkeit, bei der Bremse gleichzeitig für negativ getestete Menschen wieder die Vorgaben zu lockern. Am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Düsseldorf laut Robert-Koch-Institut bei 115,9.

In NRW sind bereits 43 Kreise oder Städte von der Notbremse betroffen. (dpa)