Autoposer in Düsseldorf22-Jähriger zieht vor Gericht – das Urteil dürfte viele überraschen

Kläger Onur M. (l) zeigt im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sein Auto auf dem Display seines Smartphones. Der 22-Jährige ist mit Erfolg gegen ein von der Stadt angedrohtes Zwangsgeld für sogenanntes Autoposen vorgegangen.

Kläger Onur M. (l) zeigt im Düsseldorfer Verwaltungsgericht sein Auto auf dem Display seines Smartphones. Der 22-Jährige ist mit Erfolg gegen ein von der Stadt angedrohtes Zwangsgeld für sogenanntes Autoposen vorgegangen.

Die Stadt Düsseldorf darf Autoposern ihr Imponiergehabe nicht verbieten und auch keine Zwangsgelder gegen sie verhängen.

Dieses Urteil dürfte für viele überraschend kommen: Die Stadt Düsseldorf darf sogenannten Autoposern ihr Imponiergehabe nicht verbieten und auch keine Zwangsgelder gegen sie verhängen.

Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag (1. September 2022) entschieden und damit der Klage eines 22-jährigen Autofahrers stattgegeben (Az.: 6 K 4721/21).

Düsseldorf darf Autoposen nicht verbieten

Die Stadt hatte dem Kläger vorgeworfen, im März 2021 mit einem 500 PS starken Auto mit laut heulendem Motor an einer Ampel losgefahren zu sein, um die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich zu ziehen.

Sie verbot ihm dieses Autoposen im gesamten Stadtgebiet für die Dauer von drei Jahren. Für den Wiederholungsfall drohte sie ihm ein Zwangsgeld von 5000 Euro an. Sollten dabei Menschen gefährdet werden, seien es sogar 10.000 Euro.

Das hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben. Die Stadt könne für ihr Gebiet keine eigenen Verkehrsregeln erlassen, betonte das Gericht. Der Straßenverkehr in Deutschland werde durch Bundesrecht geregelt. Demnach kann das Autoposen als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung lediglich mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro geahndet werden.

Autoposen in Düsseldorf: Bußgeld von 80 bis 100 möglich 

„Ich habe nie ein Bußgeld für den Vorfall bekommen“, sagte der Kläger Onur M. und sorgte damit für Erstaunen und Nachfragen von der Richterbank. „Bußgelder machen in der Szene keinen Eindruck“, sagte der Vertreter der Stadt. „Ob das bei dem Kläger so ist, haben sie aber gar nicht versucht“, bemerkte der Richter.

Die örtliche Ordnungsbehörde könne keine strengeren Maßstäbe anlegen und keine eigenen Verkehrsverbote aussprechen, führte das Gericht in der Urteilsbegründung weiter aus. Gegen ihr Urteil ließen die Richter Rechtsmittel zu.

Die Stadt kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung sehr sorgfältig zu prüfen. Ihr Vorgehen sei erfolgreich gewesen und habe die Zahl der Autoposer in Düsseldorf innerhalb kurzer Zeit spürbar verringert. Die Stadt werde ihre Möglichkeiten daher im Interesse der Bürger und der Sicherheit in der Stadt ausschöpfen. (dpa)