Bekannt durch Raab-ShowLisa Loch in Düsseldorf vor Gericht – es ging um 8927 Euro

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Model Lisa Loch sitzt am Mittwoch (14. Oktober) in Düsseldorf vor Gericht. Sie hatte gegen ein Vergleichsportal geklagt.

von Barbara Kirchner (kir)

Düsseldorf – 2004 machte Model und Moderatorin Lisa Loch Schlagzeilen, weil sie Stefan Raab verklagte und ihr 70.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Grund: Stefan Raab hatte den Namen der damals 18-jährigen Essenerin wiederholt in seiner Sendung für anzügliche Witze und Wortspiele benutzt. Deshalb sah das Gericht  in Hamm die Persönlichkeitsrechte von Lisa Loch verletzt.

In Düsseldorf klagt die heutige Moderatorin jetzt gegen ein Vergleichsportal. Das hatte, ohne zu fragen, gleich mehrere Fotos von ihr im Netz verbreitet. Dafür wollte sie jetzt 8.927 Euro.

Lisa Loch mit Klage gegen Vergleichsportal erfolgreich

Und auch hier hatte sie zum großen Teil Erfolg.

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Moderatorin Lisa Loch posiert nach der 29. Verleihung des Bayerischen Fernsehpreises. Das Foto wurde 2017 in München aufgenommen.

Vor Jahren modelte die Moderatorin für einen Aldi-Prospekt. Im Blümchen-Kleid, Pünktchen-Outfit und vor einem Gartentisch. Ihr Honorar: 1.500 Euro pro Shooting-Tag. Insgesamt produzierte man an drei Tagen.

Das Portal übernahm den Prospekt. Das System mache das automatisch, so der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens. Ohne zu prüfen, ob das Material auch freigegeben ist. Eine Vorgehensweise, die alle Vergleichsportale so durchziehen.

Gerichtsurteil nach Klage von Lisa Loch mit Folgen für Vergleichsportale

Zur Freude von Aldi und Konsorten, denn so erscheinen die Angebote nicht nur auf den eigenen Plakaten oder Prospekten.  „Wenn die Angebote nicht mehr aktuell sind, nehmen wir sie auch aus dem Netz“, so der Geschäftsführer.

Im Fall von Lisa Loch geisterten die Bilder fünf Jahre lang auf der Seite.

Das Gericht stellte sich auf die Seite der Prominenten. Und der Geschäftsführer befürchtet jetzt einen Untergang der Vergleichsportale, wenn solche Klagen Schule machen. Lisa Loch meint: „Wenn ein Geschäftsmodell auf Unrecht beruht, dann ist das doch keine Grundlage.“

Am Ende einigte man sich auf 7.000 Euro Schadenersatz.