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Gewalt gegen EinsatzkräfteFall aus Düsseldorfer Altstadt vor Gericht – Stadt begrüßt Urteil

Menschen bummeln abends durch die Düsseldorfer Altstadt, einige sitzen draußen vor einer Gaststätte.

In der Düsseldorfer Altstadt, hier ein Symbolfoto aus dem Jahr 2020, griff ein Mann am 14. Mai 2022 Einsatzkräfte an und wurde deswegen im März 2023 verurteilt. 

Wegen Gewalt gegen Einsatzkräfte hat ein Mann (51) in Düsseldorf die Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. 

Er hat drei Einsatzkräfte beleidigt, bedroht und verletzt, einen Ordnungsamtsmitarbeiter so schwer, dass er ins Krankenhaus musste: Jetzt bekam der Düsseldorfer (51) dafür die Quittung.

Vor dem Amtsgericht wurde der 51-Jährige zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Darüber informierte die Stadt Düsseldorf am Donnerstag (16. März 2023). Das Gericht habe die Straftatbestände der Beleidigung, Widerstand mit Körperverletzung sowie Bedrohung als erwiesen angesehen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Beleidigt, bedroht, verletzt: Gewalt gegen Einsatzkräfte in Düsseldorf 

Dabei habe der Fall laut Stadt eigentlich harmlos begonnen. Am Samstag, 14. Mai 2022, kontrollierte eine Fußstreife des Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) zwei Personen in der Altstadt, Rheinstraße/Ecke Berger Straße. In die Kontrolle mischte sich der zunächst unbeteiligte 51-Jährige ein, geriet dann aber selbst mit einer anderen Person in Streit.

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Die Einsatzkräfte versuchten, die Parteien zu trennen. Dabei wurden sie von dem 51-Jährigen beleidigt. Als sie seine Personalien aufnehmen wollte, schlug er einem städtischen OSD-Mitarbeiter mit der Faust ans Kinn. Inzwischen hatte sich ein Kreis von 50 bis 70 Personen gebildet. 

Laut Stadt seien die städtischen Kräfte von diesen massiv gestört worden, als diese versuchten, den 51-Jährigen zu Boden zu bringen und zu fixieren. Sie seien verbal bedroht und bedrängt worden.

Erst als mehrere Polizeistreifen sowie weitere Kräfte des Ordnungs- und Servicedienstes eintrafen und die Situation absicherten, habe der Mann, der heftigen Widerstand geleistet habe, festgenommen werden können.  Zu guter Letzt habe er nach seiner Festnahme auf der Wache noch Polizeikräfte bedroht.

Neben der Bewährungsstrafe muss der jetzt Verurteilte zusätzlich 500 Euro für einen karitativen Zweck zahlen. Ordnungsdezernent Christian Zaum begrüßte das Urteil: „Ich hoffe, dass Urteile wie dieses eine abschreckende Wirkung zeigen. Gewalt und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte sind inakzeptabel und werden von uns konsequent zur Anzeige gebracht.“