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CoronavirusIrre Klage gegen NRW-Kontaktsperre − keine Entscheidung in Münster

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Irre: Ein Mann aus Aachen wollte trotz Kontaktverbots seine Freunde in der Öffentlichkeit treffen. Dafür reichte er Klage ein. Das Symbolbild stammt aus Magdeburg und wurde Ende März 2020 aufgenommen. 

Aachen/Münster – Artikel aktualisiert 02. April um 14.51 Uhr – Es war ein irrwitziges Vorhaben: Ein Mann aus Aachen hatte am 26. März Klage gegen das von der NRW-Regierung wegen der Corona-Krise erlassene Kontaktverbot eingereicht. Die Aktion hatte sogar bei NRW-Innenminister Hebert Reul für Kopfschütteln gesorgt. Er sagte, es falle ihm schwer, sich in der aktuellen Situation „mit solchen Fragen zu befassen."

Aachener zieht Antrag am OVG gegen NRW-Kontaktsperre zurück

Nun zog der Aachener seine Klage zurück, wie das Oberverwaltungsgericht am Donnerstag (2. April) in Münster mitteilte. Der Grund: Der Bund habe das Infektionsschutzgesetz in der Zwischenzeit geändert. Damit habe sich sein Anliegen erledigt (Az.: 13 D 22/20.NE und 13 B 379/20.NE).

Das Kontaktverbot und andere Maßnahmen wurden erlassen, damit sich das neuartige Coronavirus nicht so schnell ausbreitet.

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Kontaktverbot: Aachener wollte gegen Land NRW klagen, um weiter Freunde in der Öffentlichkeit zu treffen

Der Kläger wolle sich auch weiterhin mit seinen Freunden in der Öffentlichkeit treffen und hatte das Gericht aufgefordert zu überprüfen, ob die entsprechende Rechtsverordnung der Landesregierung verhältnismäßig ist und ob es für diesen Schritt eine Rechtsgrundlage gibt. Dies sei jetzt hinfällig. Das Land muss allerdings der Einstellung noch zustimmen.

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Am OVG ist ein weiteres Verfahren gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes anhängig. Eine Dortmunderin will weiter in ihrem Laden Haushaltswaren und Geschenkartikel verkaufen und möchte das per Eilverfahren einklagen.

Erlaubt ist laut Verordnung allerdings nur die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben, die die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Kontaktsperre wegen Corona: Berliner reichte Verfassungsbeschwerde ein

Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Berlin gegen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in seinem Bundesland aus formalen Gründen nicht angenommen. Die Richter in Karlsruhe verwiesen auf die Verwaltungsgerichte in Deutschland, die sich jetzt im ersten Schritt mit den strittigen Fragen beschäftigen müssten. (dpa/dok)