Notbremse greift ab SamstagNRW macht die Schotten dicht: Alle Regeln im Überblick

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Menschenleere Straßen: Wie hier in Köln am 17. April wird es nun überall in Nordrhein-Westfalen aussehen. Die bundesweite Notbremse startet am Samstag (24. April).

Düsseldorf – Die bundesweite Corona-Notbremse bringt auch für die Bürger in Nordrhein-Westfalen zusätzliche Einschränkungen mit sich. Ab Samstag (24. April) greift sie. Wir fassen die Regeln für Sie übersichtlich zusammen.

  • Corona-Notbremse tritt ab Samstag in Kraft
  • NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte die Unterschiede zu den bisherigen Maßnahmen
  • Corona in NRW: Alle Regeln im Überblick

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erläuterte am Freitag in Düsseldorf wesentliche Unterschiede zu den bisherigen Vorschriften in NRW: nächtliche Ausgangssperren, höhere Hürden für Präsenzunterricht und das Einkaufen in Geschäften sowie verbindliche Kontaktbeschränkungen auch im privaten Raum.

KITA: Für die meisten Kitas zeichnet sich bereits in der kommenden Woche ein eingeschränktes Angebot ab. Die Bundes-Notbremse verlangt den Übergang in die Notbetreuung ab einer Neuinfektionsrate von 165 gerechnet auf 100.000 Einwohner und sieben Tage. Am Freitag lagen schon 28 der 53 Kommunen in NRW - und damit mehr als die Hälfte - über dieser Marke. Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anders sicherstellen können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen, müssen zuvor eine schriftliche Erklärung abgeben. Anders als in manchen anderen Bundesländern ist das in NRW aber nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt.

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SCHULE ZU: Im Schulbetrieb greift das neue Infektionsschutzgesetz ab Montag. Bei einer Wocheninzidenz von 165 ist Unterricht im Klassenzimmer untersagt. Und zwar dann, wenn dieser Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen vom Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet wurde. „Die Notbremse tritt dann am übernächsten Tag in Kraft“, erläuterte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) in einer Mitteilung. Die 165 bezieht sich auf einen gesamten Kreis oder eine kreisfreie Stadt. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen. Alle Abschlussprüfungen können planmäßig im Präsenzbetrieb abgenommen werden. Zudem werde pädagogische Notbetreuung eingerichtet.

SCHULE AUF:

Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück – und zwar „am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung“ durch das NRW-Gesundheitsministerium. Bisher hatte für die Schulen landesweit als Grenzwert eine Wocheninzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gegolten.

AUSGANGSSPERREN: Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag in Kreisen und Städten, die drei Tage lang eine Wocheninzidenz über 100 aufweisen, automatisch. Zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück dort grundsätzlich nicht mehr verlassen. Ausnahmen begründen die „Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum wie etwa gesundheitliche Notfälle bei Mensch und Tier oder dringende medizinische Behandlungen. Bewegung an frischer Luft soll bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine und nicht in Sportanlagen. Gegen die Ausgangssperre sind bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden eingegangen.

BERUFSTÄTIGE: Ausgenommen sind Ausgänge während der Sperrstunden etwa aus beruflichen Gründen. Auf die Frage nach Beweisdokumenten erklärte das NRW-Gesundheitsministerium, es sei „empfehlenswert, etwas Entsprechendes dabei zu haben“. Es sei aber auch ausreichend, „hinreichend glaubhaft zu machen, dass man von der Arbeit kommt“.

KONTROLLEN:

Die neuen Einschränkungen erforderten „ein vernünftiges Maß an Kontrollen“, damit diejenigen, die sich an die Regeln hielten, „nicht die Dummen sind“, sagte Laumann. Polizei und Innenministerium hielten das „im Auge“.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Dies ist in NRW eine Verschlechterung. Bislang durfte sich hier ein Haushalt mit bis zu fünf weiteren Personen treffen. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Kontaktbeschränkung nicht. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen.

PRIVATSPHÄRE: Die verschärften Kontaktbeschränkungen gelten auch in den eigenen vier Wänden. Im privaten Bereich seien in NRW aber weiterhin keine großflächigen Kontrollen zu befürchten, sagte Laumann. „Ich glaube jetzt nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen in großem Umfange Sonderaktionen machen werden, zu klingeln und zu zählen, wie viele Leute in der Wohnung sind.“

LÄDEN: Prinzipiell dürfen Geschäfte Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Die 150er Begrenzung gab es bislang in NRW nicht. Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen. Die zulässige Kundenanzahl ist an die Verkaufsfläche gebunden. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.

SPORT:

In Regionen ab 100er Inzidenz bleibt nur kontaktloser Individualsport erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein. Anders als es die Bundes-Notbremse erlauben würde, will NRW weiterhin nur Sport draußen zulassen.

Impfen in NRW: So ist die Lage

Chronisch Kranke der Priorisierungsgruppe 2 können ab dem 30. April auch Termine in den Impfzentren buchen. Daneben impfen die Hausärzte sie weiter. Zu der Gruppe zählen unter anderem Patienten mit Trisomie, Contergan-Geschädigte und Organtransplantierte ebenso wie Menschen mit Demenz, geistigen oder schweren psychischen Leiden, Lungen- und Atemwegserkrankungen, neuromuskulären Schäden, Lebererkrankungen oder Fettleibigkeit.

Sie benötigen eine entsprechende Bescheinigung von ihrem Arzt, die zum Impftermin mitgebracht werden muss. Laumann bat über 70-Jährige, bis zum 30. April ihren Impftermin zu buchen, damit ihre Partner weiter mitgeimpft werden könnten. Im Juni werde NRW „auf jeden Fall“ bis zur Priorisierungsgruppe 3 vorstoßen.

So ist die Corona-Situation in NRW

ast alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW lagen am Freitag über der kritischen 100er Marke - nur noch Coesfeld (92,9) und Höxter (73,4) lagen darunter. Die landesweite Wochen-Inzidenz kletterte auf 181. Die Ruhrgebietsstadt Herne lag sogar über dem Wert von 300. Zahlreiche weitere Städte und Kreise lagen über dem Wert von 200.

Corona: Krankenhausversorgung in NRW derzeit gesichert

Rund 1,5 Prozent aller Menschen, die an Covid-19 erkranken, müssten beatmet werden, sagte Laumann. Gleichzeitig seien die Patienten auf den Intensivstationen heute jünger als in der ersten Infektionswelle, und sie müssten mit durchschnittlich 15 Tagen Verweildauer länger dort bleiben.

Die Krankenhausversorgung in NRW sei bislang dennoch weiter für alle Patienten gesichert. Am Freitag habe es hier auf den Intensivstationen noch 465 Betten mit Beatmungsmöglichkeit gegeben. Auch Verlegungen von Patienten über Bezirksgrenzen hinweg seien organisiert, falls sie benötigt würden. (dpa)