Wirbel in Panzer gebrochenBundeswehr-Soldatin verklagt Deutschland

Bei einer nächtlichen Übung in einem solchen MTW M113 brach sich Lisa M. einen Wirbel. Jetzt will sie Entschädigung.

Bei einer nächtlichen Übung in einem solchen MTW M113 brach sich Lisa M. einen Wirbel. Jetzt will sie Entschädigung.

Bonn – Der Unfall liegt bereits sieben Jahre zurück. Aber die Schmerzen sind noch da. Im Februar 2008 war Zeitsoldatin Lisa M. (31, Name geändert) auf einem Truppenübungsplatz bei Munster (Niedersachsen) eingeteilt. Als Sanitäterin steuerte sie einen Panzer MTW M113 – und verletzte sich auf diesem Übungseinsatz schwer.

"Ich konnte gar nichts sehen, es war stockfinster", erinnerte sich die mittlerweile Ex-Soldatin jetzt im Prozess vor dem Bonner Landgericht. „Ich habe mich bei der Fahrt durch die Dünen nur an den vorausfahrenden Fahrzeugen orientieren können.“ Der Panzer aus den sechziger Jahren war eines der ältesten Fahrzeuge im Bundeswehr-Fuhrpark – ein Nachtsichtgerät gehörte noch nicht zur Ausstattung. Außerdem sollten zu Übungszwecken die Scheinwerfer nicht eingeschaltet werden.

Plötzlich passierte es: Beim Durchfahren der sandigen Bodenwellen schaukelte sich das alte Gefährt so auf, dass es in der nächsten Senke hart aufschlug. Lisa M. erlitt eine Fraktur des 10. Brustwirbels. Mehrere Operationen folgten, Klinikaufenthalte und Rehas halfen nicht wirklich.

Bis heute leidet die 31-Jährige an eingeschränkter Beweglichkeit und latenten Schmerzen. Tragen von Lasten, auch das Arbeiten über Kopf gehen gar nicht, vor allem nicht bei Regen und Kälte. Für die erlittenen Beeinträchtigungen fordert die Ex-Soldatin von der Bundesrepublik Deutschland 120.000 Euro Schmerzensgeld.

Sie habe damals ihrem Vorgesetzten, der auch im Panzer gesessen und mit dem sie Funkkontakt hatte, darauf hingewiesen, dass sie „ihre Hand nicht vor den Augen sehen könne“. Aber sie habe damals keine Antwort von dem Oberfeldwebel bekommen und sei wie blind weitergefahren.

Das rechtliche Problem: Die Soldatin bekommt bereits eine Entschädigung nach Soldatenversorgungsgesetz. Einen weiteren Anspruch auf Schadensersatz gibt es nur bei vorsätzlicher Amtspflichtverletzung. Die aber konnte die 1. Zivilkammer bei einem Gütetermin nicht wirklich erkennen. Damit stehen die Chancen für M. trotz der schwerwiegenden, auch psychischen Folgen schlecht. Auf einen Vergleich wollte sich der Vertreter des Bundes nicht einlassen. Jetzt muss die Kammer ein Urteil fällen (AZ: 1 O 10/15).