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Alles wegen CoronaRaubopfer darf nicht nach Bonn reisen, dann stirbt Angeklagter

symbol_gericht_dpa

Akten zu: Der Raubüberfall kann vor Gericht nicht mehr aufgeklärt werden.

Bonn – Wenige Tage bevor das Bonner Landgericht wegen der Corona-Pandemie seinen Betrieb runterfahren musste, wollte die 3. Große Strafkammer noch einen alten Raubüberfall aufklären.

Aber dazu kam es nicht mehr: Denn der 46-jährige Angeklagte aus Düren ließ an dem Morgen über seine Bewährungshelferin melden, dass er an den typischen Covid-19-Symptomen wie Fieber, Husten und Durchfall erkrankt sei. Die Kammervorsitzende, die zwar Zweifel hatte, ob das nur eine Ausrede war, zog schließlich die Reißleine und hob das Verfahren auf unbestimmte Zeit auf.

Nicht zuletzt auch, weil das Opfer, ein Lastkraftwagenfahrer aus Polen, nicht mehr als Zeuge zu laden war. Selbst wenn die Bonner Gerichtspost den 50-Jährigen erreicht hätte: In diesen pandemischen Zeiten hätte er die Grenze eh nicht mehr passieren können.

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Angeklagter stirbt am Coronavirus

Drei Wochen später dann erreichte das Bonner Landgericht die überraschende Nachricht vom Tod des Angeklagten - und seine Freunde schalteten eine Traueranzeige in einer Aachener Zeitung. „Mach et jot, Freund“ Und: „Für Deine Freunde warst Du immer da! Wir werden Dich nicht vergessen.“ Mit dem frühen, unerwarteten Tod des Angeklagten kann der Raubüberfall auf einen Lastwagenfahrer endgültig nicht mehr aufgeklärt werden - und bleibt ein Karteifall. 

Am 17. Juni 2016 hatte der 50-Jährige morgens gegen 5.45 Uhr in Mechernich Waren an die Supermarkt-Kette Lidl ausgeliefert. Laut Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft soll ein maskiertes Trio damals dem Lkw-Fahrer aufgelauert, ihm eine Schusswaffe an die Schläfe gehalten, ihn zu Boden gebracht und mit Kabelbinder gefesselt haben, um über den Lieferanteneingang in das Innere des Supermarktes zu kommen. Aber als sie ein Metalltor passieren wollten, ging der Alarm los und das Trio ergriff die Flucht. Ohne Beute.

DNA-Spur des Angeklagten gefunden

Aber einem der drei Räuber sind die Ermittler doch auf die Schliche gekommen: Denn das Trio hatte das Magazin der Waffe mit 9-mm-Patronen auf der Laderampe des LKW hinterlassen - und darauf fand sich die DNA-Spur des 46-Jährigen. Da der Dürener vielfach vorbestraft war - immerhin verzeichnet sein Strafregister 30 Eintragungen seit 1982 -, war es für die Ermittler kein Problem, ihn mit Hilfe der Datenbank zu identifizieren. So wurde er schließlich wegen eines gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes angeklagt.

Der Angeklagte selbst hatte sich zu den Vorwürfen nie geäußert. Auch wer damals die beiden Komplizen waren, dieses Wissen hat er jetzt mit ins Grab genommen. (ucs)