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Verhängnisvoller RückrufProzess: Bornheimerin wirft Deutscher Telekom „Verrat“ vor

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Nach dem Anruf der Telekom flogen die Auszugspläne der Bornheimerhin auf. (Symbolbild) 

Bonn/Bornheim – Stella K. (Name geändert) hatte ihren Auszug aus der gemeinsamen Wohnung in Bornheim minutiös geplant. Nur ihr langjähriger Lebensgefährte, der hatte nichts davon gewusst. Erst in allerletzter Sekunde sollte er von ihrem evasiven Schachzug erfahren.

Aber sie hatte die Rechnung ohne die Deutsche Telekom gemacht. Mit der hatte sie telefonisch über eine Festnetznummer für ihr neues Zuhause verhandelt. Bei Rückfragen, so hatte sie es mit der zuständigen Stelle vereinbart, wollte sie unbedingt auf dem Mobiltelefon angerufen werden.

Heimlicher Auszug: Telekom-Mitarbeiter ließ Bombe platzen

Doch es kam anders: Ein Mitarbeiter der Telekom rief auf dem alten Festnetz zurück und erwischte dort just den Lebensgefährten. Der Traum vom heimlichen Auszug platzte und der Betrogene warf Stella umgehend aus der Wohnung.

Weil der Auszug nach diesem Anruf vom 26. März 2019 nun nicht mehr wie geplant über die Bühne gehen konnte, verklagte Stella K. die Deutsche Telekom auf 1330 Euro Schadensersatz. Ihr Fall landete am Montag in zweiter Instanz vor dem Bonner Landgericht.

Bonner Landgericht: Deutsche Telekom nicht für Umzug zahlen

Ursprünglich, so die Argumentation der Klägerin, sollten Freunde ihr beim Umzug helfen. Aber wegen der sich nun überstürzenden Ereignisse, habe sie für 1000 Euro eine Umzugsfirma beauftragen müssen und zudem 200 Euro für Verpflegung und Trinkgeld ausgegeben. Obendrein sei bei dem Transport die Tür einer Glasvitrine im Wert von 130 Euro zu Bruch gegangen.

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Das Bonner Unternehmen sollte nun wegen des „Verrats“ die Kosten dafür übernehmen. Die Telekom habe eine Pflichtverletzung begangen, als ein Mitarbeiter absprachewidrig anrief und zudem gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Telekom-Anruf und Auszug: Gerichte sehen keinen Zusammenhang

Die Bonner Amtsrichterin hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Telekom-Anruf und dem angeblichen Schaden sei nicht erkennbar, hieß es im Urteil.

Immerhin hätten ja die Betroffenen die wesentlichen Entscheidungen dazwischen selber getroffen: Die Aufforderung, schnell auszuziehen und der Entschluss, eine Umzugsfirma zu beauftragen. Eine unmittelbare Pflichtverletzung liege damit nicht vor.

Klage wegen Telekom-Anruf: Bonner Landgericht lehnt ab

Nicht zuletzt sei die Klägerin nicht, wie behauptet, umgehend mit den Möbeln ausgezogen, sondern erst zehn Tage später, am 4. April 2019. Damit hätte sie auch noch genug Zeit gehabt, den Umzug wie geplant umzusetzen.

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Auch das Bonner Landgericht erklärte die Klage nun für aussichtslos. Daraufhin zog Stella K. ihre Berufung zurück. (ucs)