„Sugar-Daddy-Prozess“ in BonnAngeklagte (31) muss um ihr Leben fürchten

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Der Prozess im Landgericht findet unter verschärften Sicherheitsbedingungen statt, jeder Zuschauer wird zweimal kontrolliert.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Am Freitag beginnt vor dem Landgericht der Prozess im sogenannten „Sugar-Daddy-Fall“ – unter massiven Sicherheitsbedingungen!

Neben verschärften Einlasskontrollen für Zuschauer und Presse wird auch die Polizei mit einem Großaufgebot im Einsatz sein. Nach EXPRESS-Informationen wird die Angeklagte Jasmin G. (31, Name geändert) bedroht und muss offenbar um ihr Leben fürchten.

„Sugar-Daddy-Prozess“: Es geht um 1.615.000 Euro

Die bildhübsche Prostituierte soll sich über die Internetplattform „Sugar-Daddy“ einen reichen Geschäftsmann (50) aus Bonn geangelt und ihn später gemeinsam mit zwei Komplizen erpresst haben. Insgesamt geht es um 1.615.000 Euro!

Die mutmaßlichen Mittäter (27, 36) sitzen neben Jasmin G. auf der Anklagebank. Die beiden Männer sollen aus dem Rocker-/Zuhältermilieu stammen und früher hohe Ämter bei der Rockergruppe „United Tribuns“ bekleidet haben.

Angeklagte im „Sugar-Daddy-Prozess“ belastete mutmaßliche Komplizen schwer

Nachdem der Fall aufgeflogen war, hatte Jasmin G. ein umfassendes Geständnis abgelegt und damit auch ihre einstigen Komplizen schwer belastet. Daher geht es bei dem Prozess auch darum, die 31-Jährige vor möglichen Racheakten zu schützen, so EXPRESS-Informationen.

„Wir sind mit starken Kräften vor Ort, dabei sind auch Beamte der Hundertschaft im Einsatz“, erklärt ein Polizeisprecher. Auch im Gericht herrscht Sicherheitsstufe 1. Die Zahl der Wachtmeister wird deutlich erhöht und eine zweite Sicherheitsschleuse geöffnet. Sie befindet sich am Zugang zum abgeschlossenen Sicherheitsbereich, in dem auch der betreffende Sitzungssaal 0.15 liegt.

„Sugar-Daddy-Prozess“: Jeder Zuschauer wird zweimal auf Waffen kontrolliert

Jeder Prozesszuschauer wird dort ein zweites Mal abgetastet und mit einem Metalldetektor auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände kontrolliert. Darüber hinaus müssen sich alle ausweisen.

Zudem wurde ein Kuttenverbot angeordnet. Heißt: Das Tragen von Abzeichen oder Emblemen der „United Tribuns“, der „Hells Angels“ oder vergleichbarer Organisationen ist untersagt. Die Sicherheitskräfte rechnen ganz offensichtlich damit, dass sich Rocker unter die Zuschauermenge mischen und die Muskeln spielen lassen.

Angeklagten in Bonn brachten bei der Erpressung die „Hells Angels“ ins Spiel

Die Angeklagten hatten ihrem Opfer unter anderem vorgetäuscht, seine Geliebte sei entführt worden und befände sich in den Händen der berüchtigten „Hells Angels“. Diese würden sie  vergewaltigen und misshandeln. Für die fingierte Entführung zahlte der Geschäftsmann. Er glaubte damals tatsächlich, mit der deutlich jüngeren Jasmin G. sein großes Glück gefunden zu haben (hier mehr lesen). (iri)