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„Sugar-Daddy-Prozess“ in BonnIrre, wie viele Aktenseiten nun gelesen werden müssen

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Vor dem Bonner Landgericht ging der sogenannte „Sugar-Daddy-Prozess“ weiter.

Bonn – Es ist das gleiche Bild wie am ersten Verhandlungstag des sogenannten „Sugar-Daddy“-Prozesses: Polizisten innerhalb und außerhalb des Landgerichts, Besucher des Saals S 0.15 müssen sich ausweisen und eine Sicherheitsschleuse passieren, Justizwachtmeister hinter den zwei Männern auf der Anklagebank, Personenschützer des Landeskriminalamts als Leibwache für die dritte Angeklagte. Sie befindet sich im Zeugenschutzprogramm, weil sie nach ihrer Festnahme im Februar umfassend gegen ihre einstigen Komplizen ausgesagt haben soll.

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Das Trio, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll einen 50-jährigen Geschäftsmann aus dem Sauerland um 1,6 Millionen Euro erpresst haben. Gestern sollte die 31-Jährige, die als Edel-Prostituierte gearbeitet und den Geliebten über die Plattform „Sugar Daddy“ kennengelernt hatte, vor der 3. Großen Strafkammer aussagen. Doch es kam anders.

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„Sugar-Daddy-Prozess“ in Bonn: reichlich Material für die Anwälte

Bereits am ersten Prozesstag, am 15. November, hatten die Anwälte bemängelt, dass ihre Akten unvollständig seien. Die Kammer bemühte sich in der Zwischenzeit, bei der Staatsanwaltschaft das Gewünschte zu beschaffen, bekam auch Kartons mit CDs der im April 2018 begonnenen Telefonüberwachung der Angeklagten. Dazu zwei Ordner mit Unterlagen über Finanzermittlungen, die gegen das Opfer laufen. Auch eine Kiste mit Luxusgeschenken, die der 50-Jährige seiner Gespielin gemacht hatte, wurde überstellt: teure Handtaschen und eine Rolex-Uhr lagern jetzt in der Asservatenkammer des Gerichts.

Die Kammervorsitzende überreichte gestern den Anwälten die CDs und sicherte zu, dass den Verteidigern durch die verspätete Übergabe der Dokumente keine Nachteile entstehen sollten, doch das reichte ihnen nicht. „Wir wollen eine sehr lange Unterbrechung des Verfahrens, um uns vorbereiten zu können“, sagte einer. Deshalb dürfe auch die Kronzeugin nicht befragt werden, da die Verteidiger der Männer ihre Aussage nicht mit den Unterlagen vergleichen könnten.

Bonner „Sugar-Daddy-Prozess“: 48.378 Seiten müssen gelesen werden

Es geht um 48.378 Seiten mit Abschriften von Abhörprotokollen, die nun erst gelesen werden müssten. Vorab sollen nur 478 Seiten mit Niederschriften von verschlüsselten Gesprächen zu den Akten genommen worden sein, die von der ermittelnden Polizei als „relevant“ eingestuft worden sei. Zudem könne von den 17 Datenträgern einer nicht geöffnet werden.

„Sugar-Daddy-Prozess“ in Bonn wird bis 10. Dezember unterbrochen

Die sechsköpfige Phalanx der Strafverteidiger stellte schließlich den förmlichen Antrag, das Verfahren sofort auszusetzen oder zumindest zu unterbrechen. „Ablenkungsmanöver“ und „Zinnober“ nannte der Staatsanwalt in einer Stellungnahme dieses Vorgehen. „Unverschämtheit“ und „Skandal“ konterte die andere Seite. Das Gericht zog sich anderthalb Stunden zur Beratung zurück und verkündete dann, dass der Prozess „von Amts wegen“ bis zum 10. Dezember unterbrochen wird, damit sich alle Beteiligten in die Akten einlesen können. In der Zwischenzeit will die Kammer die Anträge der Verteidiger prüfen, ob das Verfahren komplett ausgesetzt wird.

Die beiden 27 und 36 Jahre alten Angeklagten wurden wieder abgeführt, ein Kumpel grüßte herzlich aus den Zuschauerreihen. Die Kronzeugin rauschte mit Martinshorn und Blaulicht in einer Panzer-Limousine der Polizei davon. (ucs)