+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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WCCB-SkandalStadt Bonn kriegt mal wieder 'ne üble Klatsche

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Das skandalumwitterte WCCB hat sich inzwischen zur Erfolgsstory entwickelt. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn – Üble Klatsche für die Stadt Bonn: Vor dem Kölner Landesarbeitsgericht wurde jetzt ihre Schadensersatzklage gegen Friedhelm Naujoks im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen. 

Die Stadt hatte den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) wegen angeblicher Verletzung seiner Controllingaufgaben auf Zahlung von 500.000 Euro verklagt. Das Arbeitsgericht Bonn hatte eine grobe Pflichtverletzung Naujoks bereits 2018 verneint und die Klage zudem wegen der Versäumung von Fristen abgewiesen. 

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Der frühere SGB-Chef Friedhelm Naujoks

Stadt Bonn kriegt üble Klatsche: Landesarbeitsgericht Köln schließt sich Bonner Richtern an

Die Stadt hätte ihre Ansprüche viel früher geltend machen müssen, hieß es unter anderem. Die Stadt ging in Berufung. Die Mehrheit im Rat hatte dies unterstützt. 

Das Landesarbeitsgericht als nächsthöhere Instanz hat die Entscheidung der Bonner Richter jetzt jedoch bestätigt. Die Berufung der Stadt Bonn wurde am Donnerstag zurückgewiesen. Darüber hinaus wurde die Revision nicht zugelassen. 

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Stadt Bonn kriegt Klatsche: Bereits Schadensersatzklage gegen früheren WCCB-Investor ging in Hose

Nicht die erste Schlappe beim 300-Millionen-Euro-Desaster WCCB. Im April 2018 endete nach vier Jahren der Zivilprozess der Stadt um 20 Millionen Euro Schadensersatz gegen den früheren Investor Man-Ki Kim und seinen Rechtsberater Sung Chung. Das Gericht war überzeugt, dass die Verwaltung nicht blauäugig mit Kim ins Geschäft kam und wusste, dass er nicht flüssig war.

Zusätzlich zu der Gerichtsschlappe musste die Stadt auch 82 Prozent der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen: satte 656.000 Euro.