Katzen-Grab in SiegburgBesitzer droht empfindliche Strafe

Grab_Wald_Symbol_30012019

Ein Grablicht in einer Wiese. Wer sein Haustier im Wald vergräbt, muss mit harten Strafen rechnen.

Siegburg – Ein mit Kreuz und Grablicht ausgestattetes Katzen-Grab hat in Siegburg für einen kuriosen Feuerwehr-Einsatz gesorgt (hier mehr lesen). Es ist unklar, wer sein Haustier hier im Wald zur letzten Ruhe gebettet hat – und derjenige wird sich wohl auch kaum freiwillig melden. Denn ihm droht eine empfindliche Strafe.

Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist eine Tierbestattung in einem Wald oder Park nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Und die wird mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro bestraft. 

Tier im Garten begraben ist legal

Dabei darf man sein Haustier völlig legal im eigenen Garten beerdigen. Bei kleineren Tieren (Hamster, Wellensittich, Meerschweinchen) geht das sogar ohne Genehmigung des Veterinäramtes. Bei größeren Tieren sollte man sich dort aber zumindest erkundigen. Trotzdem gilt es ein paar Regeln zu beachten: Ein krankes Tier darf nicht im eigenen Garten begraben werden. Auch, wer in einem Wasserschutzgebiet wohnt, muss sich eine andere Lösung suchen. 

Alles zum Thema Haustier

Wer seinen Liebling im Garten vergräbt, sollte mindestens 50 Zentimeter tief graben und das zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Außerdem sollte das Tier in leicht verrottendes Material (etwa Zeitung, Wolldecke) eingewickelt werden.

Vielzahl an Möglichkeiten für Tier-Bestattung

In Deutschland gibt es aber auch immer mehr Tierfriedhöfe. Die Kosten für eine Bestattung liegen hier bei 100 bis 300 Euro (plus Grabmiete).

Wer sich gar nicht trennen kann, darf seinen Liebling auch ausstopfen lassen. Das ist allerdings nicht gerade billig. Für das Präparieren eines mittelgroßen Hundes etwa zahlt man bis zu 550 Euro. 

Auch einäschern lassen kann man sein verstorbenes Haustier. Die Urne kann man begraben lassen, mit nach Hause nehmen oder sogar verstreuen.

(sku)