+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

+++ UPDATE +++ Kölner Fall sorgt für Entsetzen Mann (30) nach Party abgestochen – neue Fotos sollen Täter zeigen

Prozess gegen Bonner LehrerSex mit Schülerin (14) – Wut nach Urteilsspruch

Lehrer_1blende

Der Angeklagte, ein ehemaliger Bonner Vertrauenslehrer, drapiert vor Prozessbeginn mehrere Utensilien auf der Anklagebank. Darunter auch eine kleine Mutter Gottes-Statuette.

Bonn – Wieder stand die kleine hölzerne Madonna auf der Anklagebank, auch andere Schutzdevotionalien umgaben den Angeklagten. Sie haben dem 57-jährigen Lehrer offenbar in seinem „Kampf gegen die Justiz“ geholfen.

Denn gestern endete der spektakuläre Prozess um seine Liebesgeschichte mit einer 14-jährigen Schülerin mit einem Freispruch. Nach der Urteilsverkündung der Bonner Richter verneigte sich der ehemalige Pädagoge einer Bonner Schule so theatralisch, wie er den gesamten Prozess auftrat. Dann bekreuzigte er sich und sendete ein Stoßgebet zum Himmel.

Prozess gegen Bonner Lehrer: So begründete der Kammervorsitzende das Urteil

Kammervorsitzender Volker Kunkel fiel der heiligen Szenerie deutlich in die Parade: „Unsere Aufgabe ist es nicht, über Moral zu urteilen, sondern uns an die Gesetze zu halten. Nicht alles was moralisch verwerflich ist, muss strafbar sein!“ Dem Angeklagten, der sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen sowie versuchter Körperverletzung verantworten musste, sei keine Straftat nachzuweisen, hieß es im Urteil.

Alles zum Thema Sex

Hier lesen Sie mehr: Bizarr: Bonner Lehrer mit Madonna auf Anklagebank

Dem Philosophie-Lehrer war vorgeworfen worden, mit der 14-jährigen Schülerin in acht Fällen ungeschützten Sex gehabt und dabei ihre Abhängigkeit ausgenutzt zu haben. Tatsächlich jedoch hatte der Angeklagte zwei Wochen nach der ersten liebeszärtlichen Begegnung im Mai 2018, sich krankschreiben und schließlich auch vom Dienst suspendieren lassen. Bereits Anfang Juni hatte er die Entlassungspapiere in der Hand und die Schlüssel in der Schule abgegeben.

Prozess gegen Bonner Lehrer: Schülerin selbst machte widersprüchliche Angaben

„Wir gehen zwar davon aus“, so die Kammer, „dass es vor diesem Stichtag zweimal zum Sex gekommen ist, aber mit letzter Sicherheit können wir das nicht nachweisen.“ Die Schülerin selbst hatte dazu widersprüchliche Angaben gemacht: mal wollte sie den Angeklagten schützen, mal sich rächen, als sie glaubte, er habe eine neue Freundin.

Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, dass das Verhältnis zu der 14-Jährigen, die seine liebste und beste Schülerin gewesen sei, ein „ungewöhnliches Liebesverhältnis“ gewesen sei. Auf 45 Seiten hatte er zum Prozessauftakt aus der „Herzkammer eines Liebesverhältnisses“ berichtet: Der Sex, so hatte er beteuert, sei einvernehmlich gewesen, die Initiative sei sogar von dem Mädchen ausgegangen. Als es zum ersten Geschlechtsverkehr gekommen sei, sei er definitiv nicht mehr ihr Lehrer gewesen.

Prozess gegen Bonner Lehrer: Chatverkehr über sexuelles Begehren und Phantasien

Die Bonner Richter waren zudem überzeugt, dass die Schülerin – die sie als Zeugin vernommen haben – die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung hatte. Sie sei aufgeklärt gewesen, hatte sich im regen Chatverkehr auch „über sexuelles Begehren und Phantasien“ ausgetauscht. Sie habe sich durchaus wehren können und ihren eigenen Standpunkt vertreten. Im Prozess hatte sie erklärt, sie wolle weiterhin eine Beziehung zu ihrem Ex-Lehrer haben, notfalls würde sie auch bis zum 18. Lebensjahr warten.

Schließlich wurde auch der Vorwurf der versuchten Körperverletzung, der Angeklagte habe wissend, dass er an Syphilis und Aids leide, ungeschützten Verkehr mit dem Mädchen gehabt, im Prozess widerlegt. Eine ärztliche Untersuchung, die der Lehrer nach der ersten Begegnung mit dem Mädchen angestrengt hatte, war negativ: Beide Krankheiten seien damals nicht ansteckend gewesen.

Als das heimliche Verhältnis nach zwei Monaten am 2. Juli 2018 aufgeflogen war, hatte die Mutter Strafanzeige erstattet. Ihre Tochter wurde in einer Jugendeinrichtung außerhalb Bonns untergebracht. Mutter und Schwester der 14-Jährigen, die gestern im Gerichtssaal saßen, konnten den Freispruch nicht fassen: Anklagend und zornig verließen sie das Gerichtsgebäude.  (ucs)