+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Anderthalb Jahre PsychoterrorAngeklagter aus Horror-Haus in Bonn vor Gericht

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Der psychisch kranke Angeklagte bedrohte seine Nachbarin in einem Mietshaus in Waldbröl mit einem Messer.

Bonn/Waldbröl – Tag für Tag quälte sich der 34-Jährige mit Wahnvorstellungen, die er für die Realität hielt. Dazu gehörte, dass sich die Nachbarn, die sich aus seinem Kühlschrank ernährt hätten, ihn nicht nur vergiften wollten, sondern ihn durch ein Rohr jederzeit hätten beobachten können. Außerdem wollten sie ihm seine Spermien abzapfen und ihm permanent nach dem Leben trachten.

In dem Mehrparteienhaus in Waldbröl mit acht Wohnungen, fühlte er sich von allen verfolgt. Um sich gegen die nie enden wollenden Bilder im Kopf zu wehren, schrie er Tag und Nacht gegen seinen Wahn an.

Psychoterror in Waldbröler Mietshaus

Er tyrannisierte das Haus mit Hiphop-Musik in voller Dröhnung, warf mit Gegenständen um sich und verschmutzte die Türen der Nachbarn mit Joghurt oder Glasreiniger. Dass er verrückt ist, wussten alle, auch seine eigene Mutter mit der er zusammen lebte.

Da er bislang allerdings keine Gefahr für andere darstellte, gab es keinen Grund den psychisch kranken Mann wegzusperren – bis zu dem Moment, als er nach anderthalb Jahren Psychoterror eine Nachbarin mit dem Messer bedrohte.

Psychisch kranker Mann bedroht Nachbarin in Mietshaus

In einem Prozess vor dem Bonner Landgericht muss jetzt geprüft werden, ob der 34-Jährige wegen seiner Unberechenbarkeit endgültig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.

Laut Antragsschrift soll der 34-Jährige am 26. Juli 2019 bei der Nachbarin gegenüber geklingelt und geklopft haben. Als die 42-Jährige aufmachte, weil sie glaubte, er wolle sich lediglich Salz oder Butter borgen, griff er ihr unvermittelt mit einer Hand an den Hals. In der anderen Hand hielt er ein Messer, dann drückte er die Nachbarin an die Wand und schrie: „Ich werde Dich töten, du Schlampe“.

Waldbröl: Mutter des Angeklagten kam Nachbarin zur Hilfe

Die Frau, Mutter von zwei Kleinkindern, war an diesem Abend alleine zu Hause und konnte nur durch einen glücklichen Zufall Schlimmerem entgehen. Die Mutter des Angreifers eilte herbei und konnte ihren Sohn gerade noch rechtzeitig an den Haaren packen, um ihn wieder aus der Wohnung zu zerren.

Die Nachbarin wehrte sich zudem mit kalten Tee, den sie ihm ins Gesicht schüttete und schloss die Wohnungstür. Der dreijährige Sohn, der daneben gestanden hatte, gab ihr das Telefon, damit sie die Polizei rufen konnte. Der 34-Jährige hatte sich im Keller versteckt.

Bonn: Pyschisch kranker Angeklagter macht unerwartete Aussage

Der Angeklagte erinnerte sich an den dramatischen Vorfall bei seinem Gerichtstermin am Dienstag (8. September) jedoch völlig anders. An dem besagten Abend hätte er Brote geschmiert, als er gehört habe wie seine arme Mutter - wieder einmal - von der Nachbarin angepöbelt worden sei. Da habe er eingegriffen, sei noch mit dem Küchenmesser in der Hand raus und hätte gesagt, sie sollte sie in Ruhe lassen.

Da habe sie ihn geschlagen und mit dem Tee gespritzt. Auf Nachfragen des Gerichts bestritt er jedoch vehement, dass er psychisch krank ist. Warum er ständig Medikamente nehmen soll, könne er sich nicht erklären, das müsse man eben in der Klinik.

Nachbarn aus Waldbröler Mietshaus lebten in ständiger Angst

Selbst nach dem Vorfall am 26. Juli kam der 34-Jährige nicht dauerhaft in eine Klinik. Die sieben Parteien des Mietshauses mussten weitere neun Monate mit dem lauten und unberechenbaren Nachbarn leben.

„Ich habe eine furchtbare Angst vor ihm, so auch die Kinder“, erzählte  die 42-jährige Zeugin. „Seitdem bin ich nicht mehr aus dem Haus gegangen. Wenn der Ältere in die Kita muss, verabrede ich mich mit einem Nachbarn der auch Kinder hat.“

Erst nach einem psychiatrischen Gutachten, das ihn wegen seines umfangreichen Wahnerlebens als einen Hochrisikofall einstuft, wurde er im April 2020 vorläufig in einer geschlossenen Klinik untergebracht. (ucs)