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49-Jähriger geht in Knast„Laiendarsteller“ drehte eigene Pornos mit Kindern

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Der Angeklagte am Mittwoch, 24. Juni, im Prozess mit seinem Verteidiger.

Bonn/Bornheimer – Im Chat hatte er sich ganz junge Mädchen ausgesucht: Lisa und Tina (Namen verändert) waren gerade zwölf Jahre alt, als er sich ihnen – natürlich unter falschen Namen – vorstellte. Sie fanden den 49-jährigen, der sich Mike nannte, „cool“.  Lisa verliebte sich sogar ein wenig in den Laiendarsteller, der in kleinen Rollen in Fernsehserien aufgetreten war. Als er das Vertrauen der Mädchen hatte, übernahm Mike die „Regie“ in seinem privaten Pornofilm.

Pornos mit Kindern gedreht: Filme dauerte mehrere Stunden

Er gab ihnen Anweisungen, was sie vor laufender Kamera machen sollten. sich ausziehen, sich selber oder gegenseitig manipulieren, in die Badewanne setzen – und so weiter. Auch seine Manipulationen hat er aufgezeichnet und den Mädchen gezeigt. Die „gruseligen Filmchen“ dauerten oftmals mehrere Stunden.

Die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den 49-Jährigen aus Bornheim wegen Kindesmissbrauchs in zwölf  Fällen, darunter zwei schwere Fälle, zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hat die Vorwürfe gestanden, allerdings gab es auch genügend Beweismaterial.

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Pornos mit Kindern gedreht: Ausreichend Beweismaterial

Bei einer Hausdurchsuchung im April 2019 waren sein Laptop und Handy beschlagnahmt worden, auf denen 3500 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, Fotos, Videos und Chatprotokolle sichergestellt wurden. Aufgeflogen war der Angeklagte durch das pornografische Foto eines sechsjährigen Kindes, das er im September 2018 unverschlüsselt mit dem Facebook-Messenger versandt hatte. Den amerikanischen Betreibern war das Foto aufgefallen und sie hatten das Bundeskriminalamt (BKA) benachrichtigt.

Pornos mit Kindern gedreht: 2014 zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Bereits 2014 hatte der gelernte Koch und DJ sich mit einer zwölfjährigen Chatbekanntschaft zum Sex verabredet und ihre Nacktbilder ins Netz gestellt – bis Klassenkameradinnen das Mädchen erkannten. Dafür war der Angeklagte noch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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„Nicht nur im richtigen Leben, sondern auch im Netz müssen Sie einen großen Bogen um Zwölfjährige machen“, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil. „Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter. Wenn Sie nichts an sich tun, kann es sein, dass man Sie irgendwann ganz wegsperren muss.“ (ucs)