Neun MonateSex mit schlafender Freundin - Bewährungsstrafe!

Der Fall wurde vor Gericht verhandelt.

Der Fall wurde vor Gericht verhandelt.

Bonn – Zärtliches Liebesspiel am Morgen: Peter G. (25) wollte seine Liebste mit Sex überraschen. Doch Frauke (23) wurde nicht wach, schlief tief und fest weiter. Das brachte dem Handwerker nun neun Monate Knast auf Bewährung: sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen!

Das Liebespaar Peter und Frauke: Sie machten es oft auch morgens, überraschten sich gegenseitig beim Wachwerden. Ein missglückter Versuch Anfang 2010 wurde Peter nun zum Verhängnis.

Der Fall: Frauke wusste nichts von diesem Morgen-Sex - sie hatte ja geschlafen. Doch als nach anderthalb Jahren die Beziehung am Ende war und die Trennung anstand, untersuchte Frauke schnell noch mal Peters Handy auf unerwünschte Fotos. Siehe da: Sie fand einen Sex-Film, in dem Peter an ihr herumfummelte, während sie schlief.

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Das fand Frauke nun gar nicht mehr sexy. Sie erstattete Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“.

Peter bekam eine Vorladung, marschierte ohne anwaltlichen Beistand zur Polizei. Und erzählte den Beamten, was Frauke noch gar nicht wusste: Er habe nicht nur an ihr herumgefummelt, sondern wenig später sogar Sex mit der schlafenden Freundin gemacht. Dann aber abgebrochen, weil sie partout nicht aufwachte.

Das freimütige Geständnis brachte dem Handwerker zusätzlich eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs. Anwältin Sigried Aretz erreichte noch eine milde Strafe - auch weil Peter ein hohes Schmerzensgeld an Frauke zahlt. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe.