Kuh hinterließ Spuren am TatortTierischer Prozess um Westerwälder Rindviecher

von Stefan Schultz (stz)

Koblenz/Westerwaldkreis – Weil Siegfried P. (Name geändert) vorm Amtsgericht Westerburg eine Klatsche einfuhr, ging der Landwirt in die Berufung – und jetzt hatte das Landgericht Koblenz in einem tierischen Prozess zu entscheiden, ob P. zahlen muss.

Genauer: Es ging es um seine Kuhherde, die der Bauer von einer Weide zur nächsten trieb. Dabei soll ein Tier ein an einem schmalen Feldweg geparktes Auto beschädigt haben. Der Landwirt bestritt jedoch, dass eins seiner Tiere den Wagen berührt hat – im übrigen hätte das Auto im Parkverbot gestanden.

Während P. seine Herde von der einen auf die andere Weide trieb, stellte er sich nach eigener Aussage mit dem Rücken zum parkenden Pkw, sodass der Pkw unbeschadet geblieben sei. Und so habe er seine Sorgfaltspflicht eingehalten.

Tierischer Prozess: Zeugen gaben den Ausschlag vor Gericht

Zeugen bestätigten, dass das Fahrzeug zunächst unbeschädigt war, nach dem Kuh-Wechsel der Weide jedoch eine Delle an der hinteren Tür der Fahrerseite entstanden war. Weiterhin machte ein Zeuge Siegfried P. darauf aufmerksam, dass der Fahrer des Wagens in etwas zehn Minuten wieder zurück sei und das Auto umparken könnte.

Vor dem Landgericht Koblenz gab es dann für Siegfried P. wieder eine Niederlage. Dabei bezog sich die 13. Zivilkammer vor allem auf die Aussage zweier Zeugen.

Ihrer Aussage nach habe das Auto gewackelt, als P. die Kuhherde vorbeitrieb. Weiterhin konnten die Zeugen Kuhhaare an der Karosserie feststellen. Das bestätigte später auch ein Gutachter und kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die Delle höchstwahrscheinlich von einer Kuh stammt.

Tierischer Prozess: Bauer verletzte seine Sorgfaltspflicht

Die Kammer sah beim Landwirt klar eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Durchaus hätte er noch zehn Minuten warten können, bis der Halter das Fahrzeug umgeparkt hätte. Das Verschulden des Landwirts überwog in diesem Fall das verbotswidrige Parken. (stz)