Kreis EuskirchenGefährliche Corona-Zahlen: Ab sofort gibt es eine Ausgangssperre

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Ab sofort gilt wegen bedenklich steigender Corona-Zahlen im Kreis Euskirchen eine Ausgangssperre. Das Symbolfoto zeigt ein Corona-Abstrichzentrum in Greifswald.

Euskirchen – Die Zahlen steigen immer weiter. Weil der Kreis Euskirchen in Kürze ein Überschreiten des kritischen Schwellenwertes von 200 erwartet, hat Landrat Markus Ramers zusammen mit dem Krisenstab am 21. Dezember 2020 neue Regeln erlassen.

„Das vorrangige Ziel ist alles dafür zu unternehmen, die vulnerablen Gruppen, unsere medizinischen Versorgungseinrichtungen und ihr Personal zu schützen“, erklärte Ramers.

Kreis Euskirchen: Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr

Ab sofort gilt eine Ausgangsbeschränkung: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 22 und 5 Uhr ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind zum Beispiel „die Rückkehr zur eigenen Wohnung von einer/m zulässigen Beschäftigung/Kontakt, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, Handlungen zur Versorgung von Tieren“.

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Wesentliche Inhalte betreffen den Schutz der besonders gefährdeten Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Hier werden die Vorschriften zum Tragen von FFP2-Masken verschärft. Das ständige Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Mitarbeitende ab sofort verpflichtend. In den Arbeitspausen besteht ebenfalls Maskenpflicht, wenn Kontakt zu anderen Personen besteht. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.

Kreis Euskirchen: Regelungen für Gottesdienste

Weil sich in den letzten Monaten gezeigt hätte, dass der Besuch von Gottesdiensten zu einem Treiber der Corona-Infektion werden kann, wollte der Kreis hier eigentlich durchgreifen, Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Präsenzform verbieten. Doch das Land NRW hat anders entschieden.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen sieht insofern folgende Regelungen für Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften vor:

  • Begrenzung der Gottesdienstdauer auf maximal 45 Minuten
  • Reduzierung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer in jeder Kirche bzw. in jedem Versammlungsraum um 30 Prozent (bezogen auf die jeweils pandemiebedingt bereits reduzierte Platzzahl)
  • Begrenzung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer bei Freiluftgottesdiensten auf 250

Alle Details der nun geltenden Allgemeinverfügung gibt es unter www.kreis-euskirchen.de/bekanntmachungen.