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Schock-Fall aus BonnMenschenkopf durch City geschleppt: Anklage gegen 39-Jährigen

Die Polizei hat den Bereich vor dem Bonner Landgericht abgesperrt. Dort ist ein abgetrennter menschlicher Kopf abgelegt worden.

Einsatz vor dem Bonner Landgericht an der Wilhelmstraße: Am 28. Juni 2022 wurde dort ein abgetrennter Kopf gefunden. 

Im Fall des abgetrennten Menschenkopfes, welcher vor dem Bonner Landgericht abgelegt wurde, ist ein Obdachloser (39) angeklagt worden.

Es war der Grusel-Fall des Sommers: Am 28. Juni 2022 hat ein Mann den abgetrennten Kopf eines Toten vor das Bonner Landgericht gelegt. Jetzt ist Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben worden. Das hat Gerichtssprecherin Gerlind Keller am Freitag (4. November 2022) bestätigt.

Der inzwischen 39-Jährige muss sich wegen Störung der Totenruhe in der Variante des „beschimpfenden Unfugverübens am Körper eines verstorbenen Menschen“ verantworten. So heißt es im alten Juristendeutsch. Dabei handelt es sich um die missbräuchliche Verwendung einer Leiche oder von Leichenteilen. 

Kopf vor Bonner Landgericht: 39-Jähriger seit Festnahme in U-Haft

Der Beschuldigte legte laut Anklage den Kopf eines 44-Jährigen, der eines natürlichen Todes gestorben war, vor das Gerichtsgebäude mitten in der City. Den Kopf soll er in einer Tasche transportiert haben. Auf Videoaufzeichnungen soll zu sehen sein, wie er eine Tasche durch die City schleppt. Geschockte Augenzeugen alarmierten die Polizei. 

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Der Tatverdächtige setzte sich in Tatortnähe auf eine Treppe. Als die Einsatzkräfte eintrafen, soll er zu ihnen gesagt haben: „Ich hab den Kopf dort abgelegt.“ Anschließend soll er ihnen gezeigt haben, wo der Torso liegt – auf einem etwas abgelegenen Bereich am Alten Zoll. Seitdem schweigt der Beschuldigte. 

Der 39-Jährige, der wie der Tote aus der Obdachlosenszene kommt, sitzt seit seiner Festnahme in U-Haft. Ihm drohen bis zu drei Jahren Gefängnis. Wann der Prozess beginnt, steht aber noch nicht fest. 

„Die Frage der Schuldfähigkeit sowie der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt soll noch im Rahmen der Hauptverhandlung durch einen Gutachter geklärt werden“, so Alexander Klingberg von der Bonner Staatsanwaltschaft. (iri)