Anzeige gegen Corona-ExperteStaatsanwalt ermittelt definitiv nicht gegen Streeck

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Kein Fall für den Staatsanwalt: Professor Hendrik Streeck kann aufatmen. Das Foto zeigt ihn in seinem Institut des Bonner Universitätsklinikums.

von Stefan Schultz (stz)Marion Steeger (MS)

Bonn – Artikel aktualisiert am 3. Juli 2020 – Der Fall schlägt hohe Wellen: Betrugsanzeige gegen den renommierten Bonner Virologen Professor Dr. Hendrik Streeck! Ein Wissenschaftler aus Süddeutschland hatte Vorwürfe hinsichtlich der Heinsberg-Studie von Streeck erhoben. 

Nur einen Tag später die klare Ansage der Staatsanwaltschaft Bonn: „Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte auf ein etwaiges strafrechtliches Verhalten ergeben“, so Sprecher Dr. Sebastian Buß.

Corona-Experte Streeck: Heinsberg-Studie lief sauber 

Mittwochabend war mal wieder Show-Time. Im Studio von ZDF-Moderator Markus Lanz war erneut der Bonner Top-Virologe Prof. Hendrik Streeck zu Gast.

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Direkt zu Beginn stand ein Vorwurf im Raum – eine Strafanzeige gegen Streeck. Von der Anzeige habe Streeck selbst erst kurz vor der Sendung erfahren. Und gleich klargestellt, dass die Studie sauber gelaufen sei.

Die Anzeige war erst bei der Polizei Bonn eingegangen. Sprecher Robert Scholten bestätigte, dass das Schreiben 100 Seiten umfasst. 

Corona-Experte wegen Betrugs angezeigt

Nach EXPRESS-Infos handelt es sich beim Erstatter um Dr. Markus Kühbacher. Was er dem Bonner Virologen vorwirft, ist auf Twitter nachzulesen:

  • Erfindung von Forschungsergebnissen
  • mehrere Falschangaben
  • mehrere Verstöße gegen die Deklaration von Helsinki durch den Leiter der Heinsberg-Studie

Hintergrund der Helsinki-Deklaration von 1964 sind ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen.

Corona-Experte: Anzeigenerstatter mit Brief an Ministerpräsident Laschet

Weiterhin veröffentlicht Kühbacher auf Twitter einen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW Armin Laschet.

Darin stellt er den „Antrag auf Zugang und Übermittlung der Informationen, die die Planung, Finanzierung, Durchführung, Kommunikation und Nutzung des im Auftrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens durchgeführten Forschungsprojekts COVID-19 Case-Cluster-Study betreffen“.

Zusätzlich stellt Kühbacher Laschet weitere Fragen, die unter anderem dahingehen, seit wann die Landesregierung von „erfundenen Forschungsergebnissen“ Kenntnis hat oder Streeck gegen die Helsinki-Deklaration verstoßen hat.

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Zur Ethikfrage äußerte sich Streeck übrigens direkt bei Lanz und erklärte, die Studie habe berufsrechliche Beratung durch die Ethikkommission erfordert und diese wurde auch schriftlich fixiert.