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Behörde reagiertHass gegen Wolfsfamilie im Rhein-Sieg-Kreis macht fassungslos

wolf symbol

In sozialen Netzwerken wurde gegen die Wölfe gehetzt (unser Symbolfoto zeigt Wölfe in Niedersachsen).

Rhein-Sieg-Kreis – In den sozialen Netzwerken kursierten Aufrufe zu Aktionen gegen eine Wolfsfamilie im Rhein-Sieg-Kreis. Man solle den Wölfen einen „nächtlichen Besuch“ abstatten. Die Naturschutzbehörde reagierte jetzt entschieden und drohte mit Konsequenzen. Die Beiträge auf einem Fake-Profil wurden inzwischen gelöscht.

  • Aufrufe zu Straftaten gegen Wölfe im Rhein-Sieg-Kreis
  • Die Naturschutzbehörde reagierte entschieden und kündigte Maßnahmen an
  • Die Aufrufe waren auf einem Fake-Profil in den sozialen Netzwerken lanciert worden

Der Post auf dem Fake-Profil hatte sich in den vergangenen Tagen in den sozialen Netzwerken verbreitet. Immer wieder wurde gegen das Wolfsrudel, das sich in der Leuscheid niedergelassen hat, gehetzt und zu Aktionen aufgerufen.

Hass-Aufrufe gegen Wölfe im Rhein-Sieg-Kreis

So wurde etwa nahegelegt, den Tieren einen „nächtlichen Besuch“ abzustatten und sie durch Schüsse mit Steinsalz aus ihrem Revier zu vertreiben.

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Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises reagierte entschieden. „Wir werden alle Versuche, die Wölfe an der oberen Sieg zu vertreiben oder zu verletzen, konsequent und strafrechtlich verfolgen“, erklärte die Naturschutzbehörde am Donnerstag (22. April).

Facebook-User hatten die Kreisverwaltung auf die Hass-Beiträge gegen die Wölfe hingewiesen. Sie wurden inzwischen wieder gelöscht.

Streifendienst in Leuscheid soll erheblich verstärkt werden

Die Naturschutzbehörde nimmt die Aufrufe ernst und hat Maßnahmen angekündigt. Nach Abstimmung mit dem Forstamt und der Polizei soll der Streifendienst in der Leuscheid im Bereich des Wolf-Reviers erheblich verstärkt werden.

Gleichzeitig seien Aktivitäten aufgenommen worden, den Urheber des Facebook-Posts zu ermitteln. 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass solche vorsätzliche Aktionen gegen streng geschützte Arten eine Straftat darstellen, die mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 5 Jahren geahndet wird. (jv)