Bonner GerichtBornheimerin griff in Spendentopf von Schule – Summe ist heftig

120026721

Eine 39-Jährige muss sich bald in Bonn vor Gericht verantworten. Sie soll eine Schule in Bornheim als Ehrenamtlerin um 81.000 Euro geprellt haben., Das Symbolfoto zeigt eine Justitia im Raum eines Richters in Duisburg.

Bornheim/Bonn – Fast vier Jahre liegt der Skandal bereits zurück: Im November 2016 kamen Vorstandsmitglieder eines schulischen Fördervereins in Bornheim den kriminellen Machenschaften ihrer Vorsitzenden auf die Spur und brachten den Fall zur Anzeige. 81.000 Euro soll die heute 39-Jährige innerhalb eines Jahres aus dem Spendentopf entnommen oder gar nicht erst eingezahlt haben.

Schule geprellt: nach Jahren erster Gerichtstermin

Nach mehr als dreijährigen Ermittlungen ist es jetzt endlich zu einem ersten Prozesstermin vor dem Bonner Amtsgericht gekommen. Dabei hatte die Verteidigerin der angeklagten Ex-Vorsitzenden – Mutter von drei Kindern – zunächst um ein Rechtsgespräch gebeten.

Wie Amtsgerichtsdirektorin Birgit Niepmann auf Anfrage mitteilte, hat die 39-Jährige jetzt vor Gericht ein Geständnis in Aussicht gestellt. Auch erklärte sie sich bereit, vorab schon mal 2000 Euro an Schadenswiedergutmachung in monatlichen Raten von 500 Euro zu leisten - in der Hoffnung, noch eine Haftstrafe zur Bewährung zu bekommen. Denn der Staatsanwalt hatte zuvor klargestellt, dass eine „bewährungsfähige Strafe“ nur mit einer aufklärenden Einlassung sowie maximalem Zahlungsabbau von Schulden in Frage komme.

Schule geprellt: Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Immerhin sei die Angeklagte mehrfach einschlägig wegen Betrugs vorbestraft. Die Bewährungszeit für die Angeklagte müsste mindestens fünf Jahre dauern, so der Ankläger. Das Verfahren wurde, so Niepmann, schließlich bis Januar 2021 ausgesetzt: Bis dahin soll die unklare finanzielle Situation der Angeklagten weiter aufgeklärt werden.  

Widersprüchliche Aussagen zu einem Förderfall hatten im Jahr 2016 dazu geführt, dass der Kassierer und die 2. Vorsitzende des Fördervereins nachgeforscht hatten und auf die systematischen Betrügereien der Angeklagten, die erst im März 2015 den ehrenamtlichen Vorsitz übernommen hatte, gestoßen waren. Dabei soll sie – laut Anklage – entweder Bargeld abgehoben und dafür fingierte Rechnungen eingereicht haben, oder sie soll mit der Scheckkarte des Fördervereins großzügig in Mediamärkten, Möbelhäusern oder auch Supermärkten eingekauft haben.

Schule geprellt: Vorwurf der Untreue und Urkundenfälschung

Vorgeworfen wird ihr auch, dass sie Spendengelder, die ihr bei Aktionen bar anvertraut worden waren, gar nicht erst eingezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft der 39-Jährigen insgesamt Untreue in 102 Fällen vor, zudem Urkundenfälschung in 20 Fällen.

Die Vorsitzende hatte damals sofort Fehler eingeräumt und trat auf Druck des übrigen Vorstandes schließlich zurück. Die EC-Karte habe sie schon mal in Einzelfällen eingesetzt, aber nicht in dem Umfang, wie ihr vorgeworfen werde, hieß es. Eine detaillierte Einlassung, wie damals bei der Staatsanwaltschaft angekündigt, wurde von ihr bislang nicht abgegeben. (ucs)