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NRW-Gefangene nähen SchutzmaskenIn der JVA Rheinbach sogar in „Zellen-Arbeit“

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Ein Gefangener fertigt eine Schutzmaske an.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Rheinbach/Siegburg – Schutzmasken sind Mangelware. Daher setzen sich jetzt auch die Insassen mehrerer NRW-Gefängnisse an die Nähmaschine. In Köln, Remscheid, Werl, Willich, aber auch in zwei Knästen im Rhein-Sieg-Kreis rattern die Maschinen. 

So wurden in der Knast-Schneiderei der JVA Siegburg bereits rund 2500 Mund-Nasen-Stoffmasken für den internen Gebrauch genäht. Acht Gefangene sind damit beschäftigt. „1500 Stück sollen noch produziert werden“, erklärt Stefan Pfäfgen, Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes. „Die Masken werden auf Vorrat für den Bedarfsfall gefertigt.“

NRW-Knackis nähen Schutzmasken: In Rheinbach steht Nähmaschine in Zelle

In der JVA Rheinbach hat kürzlich ebenfalls ein Insasse losgelegt – er produziert Schutzmasken in „Zellen-Arbeit“. Denn die JVA hat keinen eigenen Schneiderei-Betrieb. Daher wurde dem nähbegabten Mann eine Nähmaschine in die Zelle gestellt. Er ist gelernter Schneider und hat im Gefängnis bereits in der Kammer gearbeitet, wo die Anstaltskleidung ausgebessert wird.

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„Alles, was er produziert, ist für den Eigenbedarf der Anstalt“, erklärt JVA-Sprecherin Inga Thulfaut. Bestimmte Zielvorgaben habe er nicht. „Er stellt die Masken aus Baumwollstoff her, aus dem sonst Bettbezüge genäht werden.“

NRW-Knackis nähen Schutzmasken: Die Gefangenen wollen in der Krise helfen

Die Gefangenen seien selbst an die Anstaltsleitung herangetreten, so Inga Thulfaut. „Sie haben gefragt, wie sie in der Corona-Krise helfen können.“ Sollte der interne Bedarf steigen, dann könne die Produktion von Schutzmasken aufgestockt und andere Inhaftierte angeleitet werden. 

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„Den Mitarbeitern und Gefangenen ist bekannt, dass es sich bei den Stoffmasken nicht um eine medizinisches Produkt handelt, sie keinen medizinischen Schutz bieten und sie nicht zertifiziert sind“, erklärt ein Sprecher des NRW-Justizministeriums. Wenn es wirklich in den medizinischen und nicht alltäglichen Bereich gehe, stünden handelsübliche Schutzmasken zur Verfügung. 

Diese erhalten zum Beispiel die Anstaltsärzte oder JVA-Mitarbeiter, die eine Zellendurchsuchung machen müssen. (iri)