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Folter-Prozess in BonnOpfer (19) laut Anklage mit Bierflasche vergewaltigt

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Die Polizei hatte den 30-Jährigen festgenommen.

Bonn/Siegburg – Einen blauen Aktendeckel hatte sich der Angeklagte vors Gesicht gehalten, als er gefesselt in den Saal 1.20 geführt wurde. Erst als sämtliche Kameras abgestellt waren, zog der 30-Jährige die schwarze Kapuze ab, auch dann erst wurden ihm die Handschellen abgenommen: Es präsentierte sich ein mächtiger Mann mit Glatzkopf und schwarzem Irokesenstreifen, der gesamte Körper voller Tattoos - bis in die Fingerspitzen.

Dem Angeklagten wird die Quälerei und Folterei eines 19-jährigen Obdachlosen vorgeworfen, den er fünf Tage lang in der Siegburger Wohnung eines Bekannten gefangen gehalten haben soll. Die Anklage offenbart eine Folterszenerie, die an die grausamen Misshandlungen des 20-jährigen Häftlings erinnern, der 2006 in der JVA Siegburg von drei Mithäftlingen in der gemeinsamen Zelle über Tage gequält und schließlich in den Tod getrieben wurde.

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Angeklagter vor dem Bonner Landgericht verzog keine Miene

Vor dem Bonner Landgericht startete am späten Dienstagnachmittag der Prozess gegen den 30-Jährigen aus Siegburg, dem Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung sowie Diebstahls vorgeworfen wird. Bei der Verlesung der Anklage mit den vielen grausamen Details verzog der Mann keine Miene, er nahm die Vorwürfe unbeteiligt zur Kenntnis und wollte sich anschließend auch mit keinem Wort dazu äußern.

Anklage vor Bonner Landgericht: Opfer mit Bierflasche vergewaltigt

Laut Anklage hatte der junge Obdachlose bereits Tage zuvor in einer Wohnung eins Mehrparteienhauses in Siegburg Unterschlupf gefunden, in der sich auch der Angeklagte aufgehalten haben soll. Als der 19-Jährige seinem Gastgeber angeblich 0,5 Gramm der Droge geklaut haben soll, wurde er – so die Anklage – tagelang für die „Nichtigkeit“ bestraft: Unter anderem wurde er mit einer Kordel bis zur Ohnmacht gewürgt, mit Bierflasche oder Stiften vergewaltigt, mit einer Machete misshandelt und mit Holzlatten geschlagen. Auch musste er sich selbst mit einem Stein auf die eigene Hand schlagen, auch wurde gezwungen, Erbrochenes zu essen. Schließlich sollte er noch seinen eigenen Abschiedsbrief schreiben, dazu hatte der Angeklagte – makaberer geht’s kaum – den Song „Hallelujah“ aufgelegt.

Ein Nachbar, der die Misshandlung bemerkt hatte, hat die schließlich die Polizei alarmiert. Den Beamten gelang es, den 19-Jährigen am 31. Mai 2019, 1.30 Uhr aus dem Folter-Gefängnis zu befreien. Der Angeklagte saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt. (ucs)