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Vierjähriger starb in EuskirchenMord aus Heimtücke: Schlimme Vorwürfe gegen Mutter (42)

Bestatter tragen einen weißen Sarg für einKind aus dem Haus.

Eine 42-Jährige, die im Sommer 2021 ihren vierjährigen Sohn getötet haben soll, muss sich ab dem 8. November vor dem Bonner Landgericht verantworten. Das Symbolfoto zeigt Bestatter, die am 16. Juni 2017 in Altenfeld einen Kindersarg aus dem Haus tragen. 

Nach der Tötung eines Kindes im Sommer 2021 muss sich die Mutter wegen heimtückischen Mordes vor Gericht veranworten. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Euskirchen – Eine Frau (42) soll ihr eigenes Kind getötet haben. Jetzt muss sie sich wegen Mordes vor dem zuständigen Bonner Landgericht verantworten. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag (18. Oktober 2021) bekannt gegeben hat, beginnt der Prozess am 8. November. 

Der Angeklagten wird heimtückischer Mord im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit an ihrem vierjährigen Sohn vorgeworfen. Neben dem Prozessauftakt sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. 

Mord in Euskirchen: Eine Nachbarin fand Mutter und totes Kind

Laut Anklage soll die 42-Jährige am Abend des 5. Juni 2021 dem Kind zunächst Medikamente verabreicht haben, um es zu töten. In der folgenden Nacht soll sie den kleinen Jungen zudem mit einem Gegenstand geschlagen und ihn auch gewürgt haben. Anschließend versuchte sie, sich selbst das Leben zu nehmen. 

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Die Angeklagte aus Euskirchen, die sich lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte, soll letztendlich jedoch selbst jemanden informiert haben. In der Folge kam Sonntagmorgen (6. Juni 2021) eine Nachbarin zu Hilfe. Sie fand Kind und Mutter – beide leblos. 

Bonner Staatsanwaltschaft: Mutter nicht schuldunfähig

Während die 41-Jährige noch lebte und ins Krankenhaus gebracht wurde, konnte der Notarzt nur noch den Tod des Vierjährigen feststellen. Eine Mordkommission der Bonner Polizei nahm die Ermittlungen gegen die Kindsmutter auf.

Die damals 41-Jährige befand sich damals bereits seit mehreren Monaten in psychiatrischer Behandlung. Die Bonner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie psychisch krank ist, sieht aber gemäß Anklage keine Schuldunfähigkeit. (iri)