E-Scooter in BonnBittere Bilanz: 41 Unfälle, 30 Verletzte, über hundert Bußgelder

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Seit einem Jahr düsen E-Scooter durch die Stadt. Auf dem Foto eine Szene aus der Kölner Fußgängerzone 2019. Die Bonner Polizei zieht Bilanz.

Bonn – Es ist kein normaler Roller, kein Mofa, fällt nicht unter die Rubrik Fußgänger – seit einem Jahr können die Bonner mit E-Scootern und 20 km/h durch die Stadt düsen. Die Polizei  zieht jetzt Bilanz: Wie läuft`s mit den E-Scootern auf Bonns Straßen?

Kurz nach Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 häuften sich nicht nur die Roller mit Elektro-Antrieb in den Städten, sondern auch die Unfall-Meldungen.

Ein Jahr E-Scooter in Bonn: 41 Unfälle, 30 Verletzte

Die Bonner Polizei registrierte seitdem insgesamt 41 Verkehrsunfälle mit E-Rollern, 30 Menschen wurden verletzt. In rund der Hälfte der Fälle waren die Nutzer der E-Scooter Unfallverursacher.

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Insgesamt gab es 104 Verwarngelder bzw. Bußgeldverfahren. Die häufigsten Verstöße: zwei Personen auf einem Roller und die Nutzung der falschen Verkehrsfläche, zum Beispiel den Gehweg.

Ein Jahr E-Scooter in Bonn: Polizei warnt vor betrunkenem Fahren

„Leider mussten wir auch häufig feststellen, dass die Roller unter dem Einfluss von Alkohol oder unter Drogeneinfluss geführt wurden. Dabei könnte es sich um eine Straftat handeln und das kann auch den Verlust des Führerscheins bedeuten", mahnt Polizeioberrätin Gabriele Mälchers, Leiterin der Direktion Verkehr.

In 38 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet: 29 Fahrer waren alkoholisiert und neun weitere standen unter Drogeneinfluss.

Ein Jahr E-Scooter in Bonn: Das sind die Regeln

Die Bonner Polizei erinnert an folgende Regeln:

Die Nutzung eines E-Scooters unter Alkoholeinfluss kann eine Straftat darstellen, die den Führerschein kosten kann. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern in der Regel versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Der Fahrzeugführer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn/Straße zu fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist unzulässig.

Dringende Empfehlung der Polizei: Tragen Sie unbedingt einen Helm, um Kopfverletzungen zu vermeiden.

Im Bonner Stadtgebiet tummeln sich neben den privaten Rollern auch die Fahrzeuge von mittlerweile drei Leihanbietern. Die Bonnerinnen und Bonner können laut Polizei rund 950 E-Scooter ausleihen. (lmc)