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Müllproblem vor ContainerdorfErste Maßnahmen gegen Bornheimer Spargelhof Ritter

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Vor dem Containerdorf für Saisonarbeiter stapelt sich der Müll, der seit mehreren Monaten nicht mehr abgeholt wurde.

von Béla Csányi (bc)

Bornheim – Der Erdbeer- und Spargelhof verwaist, dazu ein Müllberg vor dem nahe gelegenen Containerdorf für Saisonarbeiter. Nach dem Insolvenzeröffnungsverfahren beim Bornheimer „Spargel-König“ Ritter offenbarte sich EXPRESS beim Ortsbesuch vergangene Woche ein tristes Bild (hier lesen Sie mehr).

Anlieger störte an den Standorten des Spargelhofs vor allen Dingen der viele Müll, der seit drei Monaten nicht mehr entsorgt und stetig mehr wurde.

Eine Lösung wurde inzwischen zwar in die Wege geleitet, dürfte sich aber noch einige Wochen hinziehen.

Spargel Ritter: Stadt Bornheim gibt Zuständigkeit an Rhein-Sieg-Kreis ab

Denn: die Zuständigkeit für den Fall ist zu Beginn der Woche von der Stadt Bornheim auf den Rhein-Sieg-Kreis übergegangen. Im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens hat das Amt für Umwelt- und Naturschutz den zuständigen Insolvenzverwalter Dr. Andreas Schulte-Beckhausen aufgefordert, die Entsorgung der Abfälle vor dem Containerdorf zu veranlassen.

Hierfür wird allerdings eine Frist von mehreren Wochen eingeräumt, sodass der Bonner Anwalt zunächst Zeit hat, sich zum Fall zu äußern.

Sollte der Müll anschließend noch immer nicht entsorgt werden, drohen der Firma Ritter Ordnungsmittel wie beispielsweise ein Zwangsgeld.

Hier lesen Sie mehr: Spargel Ritter in Bornheim – Staatsanwalt ermittelt wegen Schmu mit Oldtimern

Um die Entsorgung des Mülls müsste sich im schlimmsten Fall der Rhein-Sieg-Kreis selbst kümmern – und die Kosten der Firma Ritter anschließend in Rechnung stellen.

Spargelhof Ritter: Gesellschafter haften mit persönlichem Vermögen

Vor dem Bonner Amtsgericht läuft seit Ende Januar ein Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Sabine & Claus Ritter GbR. Darin heißt es: Darin heißt es: „Verfügungen der Schuldnerin (der Sabine und Claus Ritter GbR, Anm. d. Red.) über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.“

Brisant: Durch die Gesellschaftsform einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Anm. d. Red.) müssen die Gesellschafter Sabine und Claus Ritter für Verbindlichkeiten zudem mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Obwohl die Firma Ritter in den vergangenen 30 Jahren stetig gewachsen und zu einem der führenden Spargel-Lieferanten der Region geworden war, erfolgte nicht die in solchen Fällen üblicherweise durchgeführte Umwandlung in eine GmbH.