Bonner Richter geschocktJunge Huren ließen sich Zuhälter-Namen auf Hals tätowieren

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Der verurteilte 28-Jährige mit seinen Anwälten

Bonn/Troisdorf – Für die Zweite Große Strafkammer stand am Ende fest: Der Angeklagte ist ohne Frage ein Zuhälter. Er brachte junge Mädchen zur Prostitution, damit sie für seinen Lebensunterhalt sorgen.

Trotz zahlreicher Indizien konnte das Gericht den 28-Jährigen dennoch nicht wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution einer 15-Jährigen verurteilen. Das hatte die Anklage gefordert.

Zwangsprostitution? Junge Hure schützt Angeklagten

Denn die betroffene Prostituierte Mirca C. (Name geändert) hat als Zeugin den Angeklagten geschützt und damit entlastet. Aus freien Stücken sei sie der Prostitution nachgegangen, beteuerte die heute 21-Jährige.

Auch ihren Verdienst von monatlich rund 10.000 Euro habe sie freiwillig an ihren einstigen Lover abgegeben. Als Opfer fühle sie sich nicht. 

Bonner Richter: 4,5 Jahre Haft für Zuhälter

Für die Bonner Richter blieb da nur noch der Vorwurf des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Viereinhalb Jahre Haft hieß es schließlich im Schuldspruch für den Angeklagten.

In dem Urteil wurde allerdings auch eine alte Strafe wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verrechnet. Im Jahr 2014 hatte der Angeklagte, damals als Rockermitglied der United Tribuns, einem 47-jährigen den Schädel eingeschlagen und dafür drei Jahre Haft bekommen.

Junge Hure gab Zuhälter 18.000 Euro

Alles in allem soll der Angeklagte in vier Jahren von Mirca C. rund 180.000 Euro kassiert haben. Aber: „Allein der parasitäre Lebensstil “, so Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen in der Urteilsbegründung, sei noch nicht strafbar.

Für das Ausbeuterische brauche es mehr Belege. Die Biografien von mindestens vier weiteren jungen Mädchen, die alle erst durch den einstigen Troisdorfer Türsteher zur Prostitution gekommen sind, seien jedoch kein Zufall: Alle „seine Pferdchen“ (Schmitz-Justen) mussten sich seinen Namen in den Hals tätowieren, sich blond färben sowie eine Schönheitsoperation an sich vornehmen lassen.

„Frauenverachtend, demütigend und gewalttätig“: Richter ist entsetzt

Schließlich wurden die Mädchen von dem Angeklagten, der sich selber als „bester Freund der Frauen“ versteht, auf miese Art gegeneinander ausgespielt. Schmitz-Justen: „Frauenverachtend, demütigend und gewalttätig“. 

Zu seinem „Stall“ gehört auch die ursprünglich mitangeklagte Verlobte: Das Verfahren gegen die 31-Jährige wurde mangels Beweisen gegen eine Zahlung von 1500 Euro eingestellt. Die Summe soll an ein Frauenhaus gehen.

Junge Hure mit falschen Papieren 

Die Mitangeklagte hatte unter anderem Mirca C. ihre Papiere zur Verfügung gestellt, um zu verschleiern, dass das Mädchen noch minderjährig ist. 

Da der Angeklagte von den viereinhalb Jahren bereits über drei Jahre abgesessen hat, hat die Kammer am Ende des Verfahrens seinen Haftbefehl aufgehoben.

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Allerdings gegen eine Kaution von 5000 Euro. Für den Mann, der nie ein Konto besessen hat, kein Problem: Eine Stunde später bereits stand die Verlobte mit einem dicken Umschlag im Gerichtssaal und löste den „geliebten Mann“ aus. (ucs)