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Bonner Jens B. (†19)Eltern wollten Klage gegen zwei Beschuldigte erzwingen

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Jens B. stürzte von der Grafenwerther Brücke in den Rhein. Auf der Brücke sollen sich auch eine Frau und zwei Männer aufgehalten haben.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn/Bad Honnef – Die Frage nach dem Wie und dem Warum lässt die Eltern nicht los… Ihr Sohn Jens B. (19) stürzte 2013 nach einem Disko-Besuch in Bad Honnef von der Brücke zur Insel Grafenwerth und ertrank im Rhein. Die Eltern sind überzeugt, dass er einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel. 

Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren dreimal eingestellt hatte, weil es keine neuen Ansätze gab, wollten sie nun einen Prozess gegen zwei Beschuldigte erzwingen. Doch jetzt mussten die Eltern des toten Studenten erneut eine Schlappe einstecken. 

Bonner Jens B.: OLG wies Klage der Eltern auf gerichtliche Entscheidung zurück

Am Freitag (4. September) wies der 1. Strafsenat des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) den Antrag der Eltern auf eine gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurück. 

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Mit dem sogenannten Klageerzwingungsverfahren wollten die Eltern verhindern, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren erneut einstellt und es stattdessen eine öffentliche Hauptverhandlung gegen zwei Beschuldigte wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem Tötungsdelikt gibt. 

Der Senat kam nach eingehender Prüfung aber zu dem Ergebnis, dass sich kein genügender Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage ergibt. Eine Verurteilung der Beschuldigten wegen Beteiligung an einem Tötungsdelikt sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten, heißt es seitens der Oberlandesgerichts. 

Bonner Jens B.: Eltern sind überzeugt, dass ihr Sohn in den Rhein gestoßen wurde

Die Eltern von Jens B. gehen davon aus, dass ihr Sohn am Ende einer Auseinandersetzung mit den Beschuldigten (im Beisein einer Zeugin) in den Rhein gestoßen wurde. 

Was zeigt das Überwachungsvideo? Tod von Jens B.(19) noch immer ungeklärt

Laut OLG bestünden zwar Ansatzpunkte dafür, dass der 19-jährige Bonner auf der von Bad Honnef auf die Insel Grafenwerth führenden Brücke mit den Beschuldigten zusammengetroffen  und von dort ins Wasser geraten sei, doch eine Beteiligung der Beschuldigten am Tod von Jens ließe sich weder konkretisieren noch mit den derzeit vorhandenen Beweismitteln nachweisen. 

Die Zeugin hatte fünf bis sieben unterschiedliche Versionen erzählt. Inzwischen verweigert sie die Aussage. Die Beschuldigten selbst geben zwar zu, dass sie auf der Brücke waren, behaupten aber, dass sie nichts gesehen hätten. 

Bonner Jens B.: Wird sein trauriges Schicksal jemals geklärt?

„Es gibt zwei Tatverdächtige“, erzählte Änne von Bülow, Sprecherin einer Bürgerinitiative vor mehr als einem Jahr. „Merkwürdig ist, dass die Dritte nur als Zeugin vernommen wurde. Als sie unter Eid aussagen sollte, hat sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, um sich nicht selbst zu belasten.“

Ob das Schicksal von Jens B. jemals geklärt wird?