Sex mit 13-JährigerDarum muss der Täter (46) nicht in den Knast

Ein 46-Jähriger war wegen schweren Kindesmissbrauchs angeklagt.

Ein 46-Jähriger war wegen schweren Kindesmissbrauchs angeklagt.

Bonn – „Ich bin nicht Dein erstes Mal, Du bist nicht mein letztes Mal. Wir nennen es Sex ohne Grund.“ Dieser krasse Spruch ploppte regelmäßig auf dem Handy der gerade mal 13-jährigen Michaela P. (Name geändert) auf.

Sex im Freien war einvernehmlich

Im März 2018 traf die Schülerin auf einen 46-jährigen LKW-Fahrer aus Bad Münstereifel. Der Vater von neun Kindern und bekennender Frauenheld ließ sich schließlich von Michaela P. verführen. Zunächst hatte er sich noch gewehrt, immerhin sei er ja 30 Jahre älter, am Ende jedoch war er mit ihr an abgeschiedene Orte in freier Natur gefahren, wo es zu einvernehmlichen Sex gekommen ist.

Bewährung trotz schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen hat das Bonner Landgericht gestern den Angeklagten zu zwei Jahren Haft verurteilt. Mit Bewährung. Das sei eine „ganz große Ausnahme“, so Wolfgang Schmitz-Justen, langjähriger Vorsitzender der Jugendschutzkammer, in der Urteilsbegründung. „So einen Fall habe ich noch nicht erlebt“. Denn die Initiatorin der ausschließlich auf Sex ausgerichteten Treffen sei fraglos die 13-Jährige gewesen.

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13-Jährige erfindet Vergewaltigung

Als dem Familienvater „die Sache zu heiß“ wurde, zog er sich aus der Affäre zurück. Die 13-Jährige jedoch, die unbedingt seine Geliebte sein wollte, rächte sich für die Abweisung, erzählte ihrem eigenen Vater, später auch der Polizei, sie sei vergewaltigt worden. Das jedoch wurde ihr nicht geglaubt, allein der Chatverkehr zwischen dem Angeklagten und ihr dokumentiert auf 280 Seiten, dass sie den Sex herausgefordert hatte.

Bonner Richter stieg Schamesröte ins Gesicht

Die 13-Jährige habe „zuvor bereits erhebliche sexuelle Erfahrungen gehabt“, so Schmitz-Justen, auch habe sie großzügig Videos verschickt, in denen sie sich zur Musik ausziehe und sich im Netz nach „allen möglichen sexuellen Varianten“ sehne. „Sehr gewöhnungsbedürftig“, so Schmitz-Justen im Urteil, auch ihm sei beim Lesen die Schamesröte ins Gesicht gestiegen sei. Die pornographische Lektüre hatte der Vorsitzende bewusst nicht öffentlich verlesen lassen, sondern jedem Prozessbeteiligten im Stillen überlassen.

Zwei Jahre Haft und Auflagen

„Dennoch ist das hier ein Verbrechen.“ Allerdings müsse der Fall anders gewertet werden, so Schmitz-Justen in der rechtlichen Bewertung: Denn das gesetzlich verankerte, schützenswerte Gut, nämlich die ungestörte sexuelle Entwicklung eines Kindes, spiele hier keine Rolle. Ein minderschwerer Fall des Kindesmissbrauchs, so die Kammer. Nicht zuletzt weil der Angeklagte alles gestanden hatte und das Mädchen nicht mehr als Zeugin gehört werden musste. Als Bewährungsauflage muss er jeden Kontakt zu Michaela P. vermeiden, auch um alle jungen Mädchen „einen großen Bogen“ machen. Zudem muss er 240 Sozialstunden leisten.