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Prozess in BonnSelda brutal ins Koma gewürgt, doch Urteil hat nur symbolischen Wert

Selda1 mit Täter - gepixelt und geblendet

Da schien die Welt noch in Ordnung: Selda D. mit Boris Z., dem Vater ihrer beiden Söhne.

Siegburg/Bonn – Das Verbrechen gehört zu den grausamsten, die in den letzten Jahren vor dem Bonner Schwurgericht verhandelt wurden.

Die 19-Jährige Selda D., Mutter von zwei Kleinkindern, wird von ihrem Lebensgefährten hinterrücks mit einem Messer attackiert und so lange mit der Kordel einer Tasche gewürgt, bis sie tot ist. Dann geht der Täter in eine Pizzeria und bestellt sich ein Bier.

Ex-Freund nach versuchtem Mord an Selda D. zu 150.000 Schmerzensgeld verurteilt

Trotz Herzstillstand wird Selda nach 22 Minuten mit Hilfe eines Notarztes wieder ins Leben geholt: Aber das Bewusstsein erlangt sie nicht wieder: Seit anderthalb Jahren liegt die junge Frau im Koma, beweint von den beiden kleinen Söhnen (heute zwei und vier Jahre alt), die sie jeden Tag besuchen und ihre Mama streicheln und bitten, doch wieder zurückzukommen. So hatten es die Großeltern berichtet, die sich jetzt um ihre Enkel kümmern. 

Fast anderthalb Jahre später hat das Bonner Landgericht jetzt in einem Zivilverfahren entschieden, dass Boris Z. (27, Name geändert) der ehemaligen Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Weil der Angeklagte zuvor bereits zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat das Urteil im Zivilverfahren hauptsächlich symbolischen Wert. Realistische Aussichten, dass er die 150.000 Euro aufbringt, gibt es nicht.

Der Angeklagte, so heißt es in der Begründung der 18. Zivilkammer, habe „vorsätzlich, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt und das Leben der Frau grausam zerstört“. Das dritte gemeinsame Kind, mit dem sie damals schwanger gewesen war, wurde tot geboren.

Selda D. nach brutaler Attacke in Siegburg wohl dauerhaft im Koma

Eine Chance, dass die Mutter das Bewusstsein wiedererlangt, ist fast ausgeschlossen. Sie lebe in einer reaktionslosen Wachheit, müsse künstlich ernährt werden.

Alles was noch denkbar ist, so der Sachverständige, sei „eine minimale Kontaktaufnahme durch Augenfixation“. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt.

Ex-Freund von Selda D. bereits zu lebenslanger Haft verurteilt

Das ungewöhnliche Urteil des Bonner Schwurgerichts, das den Angeklagten wegen versuchten, heimtückischen Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie schwere Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt hat, ist ebenfalls rechtskräftig.

Der 27-Jährige hatte eingeräumt, dass er sich rächen wollte, weil seine Freundin sich zwei Monaten zuvor von ihm getrennt hatte, aber töten wollte er sie nicht. Das jedoch sei widerlegt, hieß es im Urteil: „Wer einem Menschen drei Minuten die Luft nimmt, der hat nur ein Ziel, er will ihn töten.“ Ihren Tod habe er gewollt, damit „kein anderer sie besitzt“. Der Angeklagte allein habe entschieden, „wer ein Lebensrecht hat“.

Dreijähriger Sohn erlebte brutale Attacke auf Selda D. mit

Besonders grausam, so die Richter damals: Der dreijährige Sohn, der an diesem Tag, am 10. Juli 2019, vom Vater zum Wochenende abgeholt werden sollte, hat die Todesszene miterleben müssen.

Er hat geschrien, als auf seine Mutter hinterrücks eingestochen wurde, schließlich musste er mit ansehen, wie sie sich verzweifelt gegen das Drosseln gewehrt hat, bis ihr das Blut in die Augen schoss und sie nach zwei Minuten ganz still wurde. (ucs)