A59 bei BonnFrau übersteht Unfall glimpflich, doch damit fangen Probleme erst an

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Eine Frau hatte auch Monate nach ihrem Unfall noch mit den Folgen zu kämpfen. Das Symbolfoto vom 16. Mai 2020 zeigt einen Unfall auf der Autobahn 92 bei Moosburg.

Bonn/Sankt Augustin – Der Unfall auf der A59 endete für Marita K. (Name geändert) scheinbar glimpflich: Am 1. März 2018 wechselte hinter Sankt Augustin ein Sattelschlepper von der Überholspur zurück auf die rechte Fahrspur. Dabei übersah er den Pkw der 56-Jährigen und rammte ihn mit 100 Stundenkilometern.

Marita K.´s Auto brach nach links aus, erfasste ein weiteres Fahrzeug und landete in der Mittelleitplanke. Totalschaden. Die Fahrerin jedoch kam für den Aufprall erstaunlich gering verletzt aus dem blechernen Wrack.

Autofahrerin nach Unfall Auf A59 nur leicht verletzt – aber mit psychischen Schäden

Prellung des linken Schulterblatts, Quetschung das rechten Knies sowie Stauchung der Halswirbelsäule, stellten die Mediziner später fest.

Aber was zunächst wie ein glimpflicher Unfall aussah, hatte für Marita K. schwerwiegende Folgen: Denn seit diesem Tag konnte sie sich nicht mehr ans Steuer setzen und am Straßenverkehr teilnehmen. Ein gravierender Einschnitt: Denn sie verlor ihren Job.

Autofahrerin fordert nach 45.000 Euro von Versicherung nach Unfall auf A59

Vor dem Bonner Landgericht hat die 56-jährige Autofahrerin jetzt die Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers auf rund 45.000 Euro Schadensersatz verklagt, allein 41.000 Euro fordert sie - in einer Teilklage - als Arbeitsunfähigkeits-Entschädigung für ein halbes Jahr. Denn als Freiberuflerin im Bereich von Pflegeeinrichtungen war sie auf ihre Mobilität angewiesen.

Wenige Tage nach dem Unfall hatte sie sich sogar noch einen Mietwagen besorgt, um Fahrversuche zu machen. Aber außer einer exorbitanten Rechnung des Autovermieters über 3225 Euro für 14 Tage hatte sie mit ihren Feldversuchen gegen ihre Angst keinen  Erfolg.

Posttraumatische Störung nach Unfall auf A59: Autofahrerin klagt auf Schadenersatz

Die Kollision, so die Klägerin, habe sich bei ihr zu einer posttraumatischen Störung entwickelt. Ein Neurologe bestätigte Marita S. - in einem vorläufigen schriftlichen Gutachten - auch die psychischen Folgen durch den Unfall. Allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum von rund drei Monaten, eine Einschränkung darüber hinaus hielt er für „problematisch“.

Entsprechend sollte der Sachverständige jetzt zum Gütetermin erscheinen und sich Fragen der 18. Zivilkammer stellen. Aber dazu kam es nicht, da der Mediziner selbst erkrankt war und nicht anreisen konnte. „Eine missliche Lage“, so Kammervorsitzender Manfred Kaufmann, vor allem für die Klägerin.

Gericht schlägt nach Unfall auf A59 Vergleich zwischen Klägerin und Versicherung vor

Um nicht auf ein weiteres Gutachten warten zu müssen, auch um das Verfahren abzukürzen, schlug er einen Vergleich vor: Der Versicherer zahlt an die Klägerin alles in allem 28 000 Euro. Damit sei dann alles abgegolten, so der Vorsitzende, und kommentierte: „Solche Prozesse zu führen macht keinen Spaß, sie vertiefen nur das Leiden.“

Entsprechend willigte Marita S. „schweren Herzens“ in den Vorschlag ein: Denn seit dem Unfall müsse sie ihr Geld wieder in ihrem ursprünglichen Beruf als Krankenschwester verdienen. Der wirtschaftliche Nachteil sei gravierend.

Der verklagte Versicherer hingegen will noch Bedenkzeit, ob er dem vorläufigen Vergleich zustimmt. (ucs)