In Kürze vor Bonner GerichtJecke Weiberfastnachts-Sause endete blutig

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Der Fall um den mutmaßlichen Hundebiss wird bald vor dem Bonner Landgericht verhandelt. es geht um 10.000 Euro Schadensersatz. 

Bonn/Bad Honnef – Der Karnevals-Spaß war plötzlich schnell vorbei: Als gegen Mitternacht an Weiberfastnacht 2017 die Besucherin einer Kneipe noch mal an den Tresen ging, um Getränke für sich und ihre gut gelaunten drei Freunde zu bestellen, soll sie plötzlich von einem Hund gebissen worden sein. Der Golden Retriever, der wie auch ein zweiter Hund, ein Mallorquin, dem Betreiber der Kneipe gehört, soll an diesem jecken 23. Februar frei im Gastraum rumgelaufen sein.

So jedenfalls erinnert sich später die 55-jährige Besucherin, die den Betreiber der Barschenke jetzt auf mehr als 10.000 Euro Schadensersatz, davon alleine 5000 Euro Schmerzensgeld, vor dem Bonner Landgericht verklagt hat, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte.

Weiberfastnachts-Sause: Hundebiss mit Komplikationen verheilt

Der Hundebiss in die rechte Hand soll, so die Klägerin, die selber ein Restaurant betreibt, nicht ohne Komplikationen verheilt sein. Nach einer vorläufigen Wundversorgung der stark blutenden Hand mit einem Verband sei sie noch nachhause gefahren. Erst am nächsten Morgen seien die Schmerzen so stark gewesen, dass der Hausarzt sie sofort in ein Krankenhaus überwiesen hat. An Mitternacht des folgenden Tages – also 24 Stunden nach dem Biss – musste sie wegen einer angehenden Sepsis notoperiert werden.

Eine Woche sei sie stationär in der Klinik geblieben, eine Reise nach Griechenland mit Freunden habe sie deshalb verschieben müssen, sei dann aber nach Thessanoliki für sieben Tage nachgereist. Nach der Rückkehr ging sie in eine Reha. Mittlerweile sei die Hand zwar geheilt, jedoch sei der Mittelfinger – wegen einer verkürzten Sehne – nur eingeschränkt einsetzbar.

Weiberfastnachts-Sause: Klägerin fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz

Da die Klägerin selber ein Restaurant betreibt, musste sie wegen ihrer vorübergehenden Behinderung, Hilfskräfte einstellen. Allein für die Lohnkosten fordert sie 4500 Euro Schadensersatz, weiterer Posten seien die Mehrkosten für en Griechenland-Flug von 300 Euro, Zustellungen oder auch Ergotherapeutische Behandlugen.

Weiberfastnachts-Sause: Verhandlung in Kürze vor Bonner Landgericht

Der verklagte Club-Betreiber jedoch bestreitet den Hundebiss. Von einem blutigen Vorfall habe er an dem Karnevalsabend nichts mitbekommen. Auch bestreitet er, dass sich seine beiden Hunde frei im Gastraum bewegt hätten. Entweder hielten sie sich, allein aus hygienischen und haftungsrechtlichen Gründen, in privaten Räumen auf oder befänden sich hinter dem Tresen, In dieser Nacht, da ist sich der Beklagte Wirt sicher, war der Golden Retriever hinter der Theke.

Was an dem Abend wirklich passiert ist, soll demnächst in einem Gütetermin aufgeklärt werden. Die 18. Zivilkammer hat allein 9 Zeugen geladen. (ucs)