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Notwehr?Polizist erschießt Rentner – und wird wegen Totschlags angeklagt

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Ein Bochumer Polizist schoss 2018 mehrfach auf einen Rentner, in dessen Hand er eine Pistole vermutete. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen Totschlags angeklagt. Unser Symbolfoto zeigt die Dienstwaffe am Körper einer Polizistin im April 2017 in Hannover. 

Bochum  – Der Fall schien klar zu sein. Eine Polizeistreife in Bochum sollte am Abend des 16. Dezember 2018 einen randalierenden Mann zur Räson bringen.

  • Bochum: Polizist erschießt psychisch kranken Rentner 
  • Polizist wird zunächst freigesprochen
  • Anwalt der Angehörigen des Toten erzielt Erfolg: Staatsanwaltschaft klagt Polizist wegen Totschlags an

Der 74-jährige Rentner Rolf N. wirkte betrunken, als die Beamten eintrafen. Auf alle Ansprachen reagierte er nicht. Vielmehr zog er aus seinem Hosenbund scheinbar eine Waffe.

Bochum: Polizist erschießt randalierenden Rentner

In der Dunkelheit erkannten die Beamten nicht, dass es sich um keine Pistole handelte. Als Rolf N. die Feuerzeug-Attrappe auf die Beamten richtete, feuerte ein 35-jähriger Polizeihauptkommissar drei Schüsse auf ihn ab. Rolf N. starb.

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2019 stellte die Staatsanwaltschaft Bochum das Verfahren gegen den Schützen ein. Aus Sicht der Ankläger handelte es sich um Notwehr. Wie EXPRESS erfuhr, ging der Anwalt der Angehörigen des Opfers dagegen vor. 

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm erzielte Bastian Junghölter Ende Oktober einen äußerst seltenen Erfolg. Der 2. Strafsenat gab seinem Klagerzwingungsverfahren statt und zwang die Staatsanwaltschaft dazu, den Polizeibeamten wegen Totschlags anzuklagen.

Bochumer Polizist wegen Totschlags angeklagt

Laut dem Sprecher des Landgerichts geht das OLG davon aus, „dass der dritte Schuss nicht mehr von der Notwehrsituation gedeckt gewesen war“. Opferanwalt Junghölter ergänzte, „dass der Mann schon durch die zwei Treffer vorher kampfunfähig gewesen war.“ 

Der Jurist beruft sich auf die Obduktionsergebnisse, wonach erst der dritte Schuss tödlich gewesen sei. Zugleich betonte er, dass Rolf N. zur Tatzeit nicht betrunken gewesen sei „Vielmehr war er psychisch krank, das war bei der Polizei bekannt“. 

Ein Sprecher der Polizei in Bochum teilte mit, dass dem Beamten „mit Bekanntwerden der Anklage die Weiterführung der Dienstgeschäfte untersagt wurden“. 

Verteidiger des Polizisten empört über Anklage

Michael Emde, Verteidiger des Polizisten, versteht die Welt nicht mehr. Offenbar habe das OLG Hamm und das Obduktionsgutachten nicht richtig gelesen. „Da steht nichts davon drin, dass die dritte Kugel tödlich gewesen ist.“ 

Emde weist daraufhin, dass die Polizisten in der Ausbildung lernen, solange auf einen Angreifer zu feuern, bis dieser unschädlich gemacht worden sei.

„Das OLG fordert aber, dass der Beamte nach jedem Schuss hätte nachschauen müssen, wie es um die Zielperson steht, das ist realitätsfremd.“

Sein Fazit lautet: „Sollte dieser OLG-Entscheid Schule machen, so wird sich die Sterblichkeitsrate unter Polizeibeamten drastisch erhöhen.“