+++ EILMELDUNG +++ A4 Richtung Köln dicht Kleintransporter fährt in Stauende – Toter noch nicht identifiziert

+++ EILMELDUNG +++ A4 Richtung Köln dicht Kleintransporter fährt in Stauende – Toter noch nicht identifiziert

Trauriger VerdachtFrau in Bochum mit Stichen getötet – Polizei hat Verdächtigen

Neuer Inhalt

Auf die 68-jährige Frau war mehrmals eingestochen worden, bevor sie starb. Das Symbolbild wurde im Mai 2013 in Frankfurt/Main aufgenommen.

Bochum – Mit mehreren Stichverletzungen hat die Bochumer Polizei am Sonntag (21. März) eine Frau in ihrer Wohnung vorgefunden. Im Verdacht steht nun ihr eigener Sohn.

  • Bochum: Frau stirbt an mehreren Stichverletzungen
  • Sohn des Opfers womöglich der Täter
  • Leiche in Bochum: Genaue Hintergründe der Tat unbekannt

Bochum: Leblose Frau in eigener Wohnung gefunden

Am Sonntagnachmittag gegen 15.15 Uhr war die Polizei zunächst über eine leblose Person in einer Wohnung an der Oskar-Hoffmann-Straße in Bochum informiert worden.

Doch als die Polizei und die Rettungskräfte eintrafen, war es schon zu spät. Der 68-jährigen Frau konnte nicht mehr geholfen werden und so blieb den Einsatzkräften nichts weiter übrig, als den Tod der Wohnungsinhaberin festzustellen.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Mit mehreren Stichen: Sohn hat vermutlich seine eigene Mutter umgebracht

Die Frau war mit mehreren Stichen versehen und erlag ihren Verletzungen. Durch welchen Gegenstand die tödlichen Stichverletzungen verursacht wurden, ist jedoch noch unklar. Derzeit steht vor allem ihr eigener Sohn unter Verdacht, die 68-Jährige getötet zu haben. Der 33-Jährige hatte die Polizei nach der Tat eigens kontaktiert.

Wie und warum genau es zu der Tat kam, ist bislang noch ungeklärt.

33-Jähriger wird wegen Tötung der eigenen Mutter vor Gericht geführt

Die Beamten nahmen den bereits polizeibekannten Sohn noch vor Ort fest. Am Montag (22. März) wird der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum am Gericht vorgeführt.

Ziel ist, laut Staatsanwaltschaft und Polizei Bochum, die Erwirkung eines sogenannten Unterbringungsbefehls. Im Gegensatz zum Haftbefehl ist dieser eine Anordnung jemanden in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Erziehungsanstalt einzuweisen. (lh)