20 Taten angeklagtSerienstraftäter „Brummi-Andi“ geht als Gewinner aus neuem Prozess

Brummi-Andi vor dem Landgericht in Aachen

Serienstraftäter Andreas B. alias „Brummi-Andi“ geht mit einer milderen Haftstrafe aus seinem Revisionsprozess. Das Foto entstand im Juli im Aachener Landgericht.

Aachen – Das Aachener Landgericht hat den als „Brummi-Andi“ bekannt gewordenen Serienstraftäter in einem Revisionsprozess zu drei Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Unter anderem ging es um Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung und Fahren ohne Führerschein. 

  • „Brummi-Andi“ erneut vor Aachener Landgericht
  • Angeklagter muss sich wegen 20 Straftaten verantworten
  • Er wird zu einer eher geringen Haftstrafe verurteilt

Serienstraftäter „Brummi-Andi“ erneut vor Gericht: Verringerung der Strafe

Im ersten Prozess war der heute 35-Jährige im Jahr 2019 in Aachen zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Von den damals 20 zu Grunde gelegten Taten wurden in der Neuauflage seit Juli 2020 zehn neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im Revisionsverfahren zum Teil aufgehoben, eine andere Strafkammer musste den Fall neu verhandeln.

In der Revisionsverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft dann eine Verringerung der Strafe auf drei Jahre und neun Monate beantragt.

Die Staatsanwältin hatte am Dienstag den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung fallen gelassen und sprach nun von Sachbeschädigung.

„Brummi-Andi“: Straftaten-Karriere zieht sich über Jahre

Als Jugendlicher hatte er mit gestohlenen Lastwagen Spritztouren unternommen und dabei im Alter von 14 Jahren einen Polizisten getötet. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde er mehrfach verurteilt. Er saß mehr als elf Jahre im Gefängnis.

Im Januar 2019 wurde er in Aachen unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Geldfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt.

Danach hatten die Bundesrichter bei einzelnen Taten die Urteilsgründe, bei einigen anderen das Strafmaß beanstandet. (dpa, so)