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Jetzt also dochFür vier Corona-Hotspots in NRW gilt ab sofort 15-Kilometer-Radius

Oberbergischer_Kreis

In vier Corona-Hotspots gilt nun die 15-Kilometer-Radius-Regel. Unter anderem auch im Oberbergischen Kreis. Das Foto zeigt die Innenstadt von Gummersbach am 11. Januar 2021. Wegen hoher Corona-Infektionszahlen hat der Oberbergische Kreis eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine Begrenzung der sozialen Kontakte auch im privaten Bereich beschlossen.

Düsseldorf – Jetzt also doch: Das Land NRW setzt die umstrittene Regelung um, die Menschen in Hotspots an eine 15 Kilometer lange „Corona-Leine“ legt. Nun gilt die 15-km-Regel also auch in NRW.

  • NRW verhängt 15-Kilometer-Radius für vier Hotspots.
  • Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und Oberbergischer Kreis sind betroffen
  • Weitere NRW-Städte über der kritischen 200-Marke (noch) nicht betroffen

15-km-Regel: Diese vier Hotspots sind jetzt betroffen

Sie gilt zunächst für die vier Kreise Höxter, Minden-Lübbecke, Recklinghausen und den Oberbergischen Kreis

In der Verordnung heißt es, dass Bewohner aus den besagten Kreisen dieses Gebiet nur verlassen dürfen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.“ Auch einreisen darf nur, wer nicht weiter als 15 Kilometer entfernt wohnt. Mit dem Handy kann man die 15-km-Regel übrigens ganz einfach prüfen.

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15-km-Regel in NRW: Warum halten sich Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirchen nicht daran?

Die Städte Bielefeld, Bottrop und Gelsenkirchen, die am Montag (11. Januar) ebenfalls über der kritischen Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen lagen, sind zunächst nicht betroffen. Aber was ist der Grund dafür?

Oberbergischer_Kreis

In vier Corona-Hotspots gilt nun die 15-Kilometer-Radius-Regel. Unter anderem auch im Oberbergischen Kreis. Das Foto zeigt die Innenstadt von Gummersbach am 11. Januar 2021. Wegen hoher Corona-Infektionszahlen hat der Oberbergische Kreis eine nächtliche Ausgangssperre sowie eine Begrenzung der sozialen Kontakte auch im privaten Bereich beschlossen.

In der Begründung heißt es, diese Städte hätten „im Rahmen einer Anfrage zur Bewertung der Infektionszahlen geltend gemacht, dass die Zahlen für ihre Stadt nicht belastbar seien". Teilweise gebe es immer noch „ganz erhebliche Bearbeitungsrückstände aufgrund des Meldestaus während des Jahreswechsels". In den nächsten Tagen sei über dies Städte „gesondert zu entscheiden".

15-Kilometer-Regel in NRW: Das sind die Ausnahmen

Ausgenommen sind allerdings unter anderem „die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen“ sowie „der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung“ oder zum Beispiel „Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen.“

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich skeptisch geäußert, dass die 15-Kilometer-Regel überwacht werden könne. In der neuen Verordnung werden nun aber Geldbußen bis zu 25.000 Euro angedroht.

Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Ganz am Schluss des Papiers steht aber auch: „Die Landesregierung überprüft die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelungen im Hinblick auf das Infektionsgeschehen (...) fortlaufend und passt die Regelungen dem aktuellen Infektionsgeschehen und den aktuellenwissenschaftlichen Erkenntnissen zum Verlauf der Covid-19-Pandemie an.“

15-km-Regel: Gelsenkirchen will Einschränkung nicht 

Die Stadt Gelsenkirchen teilte am Montagabend mit, der Krisenstab werde keine weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens anordnen. Am vergangenen Freitag hatte der Inzidenzwert dort die Marke von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten.

„Regeln gibt es schon genug, sie müssen nur noch konsequenter eingehalten werden“, teilte Krisenstabsleiter und Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff mit. Die Stadt werde aber die Kontrollen der derzeitige Situation anpassen. Zudem seien alle Senioren- und Pflegeeinrichtungen angeschrieben worden mit dem dringenden Appell, Besucher nur noch mit negativem Corona-Schnelltest in die Häuser zu lassen. (dpa)