Wahlrecht ungültigWas bedeutet das Urteil des Verfassungsgerichts?

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht für Bundestagswahlen für ungültig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht für Bundestagswahlen für ungültig erklärt.

Karlsruhe – Paukenschlag in der Politik: Das Bundesverfassungsgericht hat das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen für ungültig erklärt. Es muss umgehend reformiert werden.

Das Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien, entschied das Gericht.

Der Gesetzgeber muss nun das Wahlrecht rasch neu gestalten, dass die Neuregelung für die kommende Bundestagswahl im Herbst 2013 gilt.

Was beanstandet das Gericht?

Vor allem die Zahl der Überhangmandate. Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Mit der Erststimme wählt man den regionalen Direktkandidaten, mit der Zweitstimme die Partei.

Die Zahl der Zweistimmen in einem Bundesland legt fest, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält. Von diesen Sitzen werden die direkt gewählten Abgeordneten abgezogen.

Die übrigen Plätze werden dann mit Abgeordneten der Landesliste einer Partei besetzt. Kriegt eine Partei aber mehr Erststimmen als Zweitstimmen, gehen die Direktmandate nicht verloren, sondern werden zu "Überhangmandaten".

Wer profitiert davon?

Bei der 2009 hat nur die CDU/CSU profitiert, die Union erhielt 24 Überhangmandate. In der Vergangenheit hat die Regelung aber auch der SPD genutzt. Kleinere Parteien werden benachteiligt, weil sie kaum Chancen haben, in einem Wahlkreis die Mehrheit zu gewinnen und Direktmandate zu ergattern.

Was kritisiert das Gericht noch?

Das sogenannte "negative Stimmgewicht". Beim paradoxen Effekt des negativen Stimmgewichts kann unter bestimmten Umständen der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen. Damit würde ein Wähler mit seiner Stimme der eigenen Partei schaden.

Wie muss das neue Wahlrecht aussehen?

Das hat das Verfassungsgericht nicht gesagt. Es hat aber die Zahl der Überhangmandate auf 15 begrenzt. Die seit Dezember 2011 geltende Regelung muss dringend überarbeitet werden.