Zwei BedingungenBGH-Urteil: Mieter können Vermieter zum Renovieren verpflichten

BGH-Urteil Renovieren

Wer seine Wohnung renovieren will, kann den Vermieter unter Umständen in die Pflicht nehmen, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Karlsruhe – Langjährige Mieter können ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, müssen sich aber an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist außerdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert hat.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in zwei Fällen aus Berlin entschieden. Das Urteil ist auf alle Mieter übertragbar, die ihre Wohnung in unrenoviertem Zustand bezogen haben. (Az. VIII ZR 163/18 u.a.)

BGH entscheidet über Renovierung in Mietwohnung

Diese Mieter dürfen nach einem BGH-Urteil von 2015 nicht auf eigene Kosten zu Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag können also ignoriert werden.

Bisher war ungeklärt, ob in solchen Fällen der Vermieter einspringen muss. Die Richter entschieden sich nun für eine Kompromisslösung. Die Kosten sollen demnach in der Regel jeweils zur Hälfte von Vermieter und Mieter getragen werden. (dpa)