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Urteil gekipptGericht befreit Schüler von Maskenpflicht – Ministerium schreitet ein

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Das Thüringer Bildungsministerium hat ein Gerichtsurteil gekippt, bei dem zwei Schüler von der Maskenpflicht in der Schule befreit wurden. Das Symbolfoto wurde im November 2020 in München aufgenommen.

Erfurt – Thüringens Schüler müssen mit Schulbeginn nach den Osterferien am Montag eine Schutzmaske tragen. Daran ändere auch ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar in einer Familiensache nichts, teilte das Thüringer Bildungsministerium am Sonntag (11. April) in Erfurt mit.

  • Thüringer Gericht befreite Schüler von der Maskenpflicht
  • Das Thüringer Bildungsministerium kippte das Urteil wieder
  • Elternvertretung reagiert mit Unverständnis

Das Urteil, das in vielen Internetgruppen geteilt wurde, könnte „rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten“ haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt, erklärte das Ministerium.

Maskenpflicht-Befreiung: Schüler laut Gerichtsurteil auch nicht zu Coronatests verpflichtet

Der Amtsgerichtsbeschluss (Az.: 9 F 148/21) betrifft zwei Kinder einer Familie, die eine staatliche Grund- und Regelschule in Weimar besuchen. Nach dem Beschluss des Amtsgerichts wird den „Leitungen und Lehrern“ der beiden Schulen, an die die Jungs gehen, untersagt anzuordnen, „im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen“.

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Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen danach nicht angeordnet werden dürfen. Offen blieb zunächst, warum sich ein Amts- und nicht wie sonst üblich ein Verwaltungsgericht mit einer Klage zu erlassenen Corona-Regeln beschäftigt hat.

Thüringer Bildungsministerium kippt das umstrittene Gerichtsurteil

Laut Ministerium erfolgte bisher keine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses durch das Gericht. Er habe keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordnet wurden.

„Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen“, heißt es in der Mitteilung des Bildungsministeriums. Zudem werfe die Entscheidung „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf“.

Die Thüringer Landeselternvertretung kritisiert die Maßnahmen in den Schulen

Die Thüringer Landeselternvertretung reagierte mit Unverständnis auf die jetzt geltende Maskenpflicht für alle Schulklassen. „Angesichts der prekären Pandemielage sind wir auf die Mitwirkung aller an Schule Beteiligter angewiesen. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz müssen gut durchdacht und vor allem verständlich kommuniziert werden. Zumindest Letzteres ist bei der angeordneten Maskenpflicht nicht geglückt“, erklärte Sprecherin Landeselternvertretung, Claudia Koch.

Kurz vor der Einführung landesweiter Schnelltests an Schulen zum offiziellen Schulbeginn nach den Osterferien sei die Masken-Maßnahme kontraproduktiv, sagte Koch. Nach Ansicht der Landeselternvertretung sollten zunächst andere Möglichkeiten genutzt werden, um Schulen pandemiesicherer zu machen - wie etwa der Einbau von Lüftungsanlagen und Luftreinigern oder von Schutzwänden aus Plexiglas. (dpa/nb)