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ArmutszeugnisBußgeld für „Maskenmuffel“ in NRW – genau richtig

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In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das  Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken Pflicht. Leider gibt es noch immer zahlreiche Verweigerer. Das Foto wurde am 28. April in Hamburg aufgenommen.

Berlin/Düsseldorf – Im öffentlichen Nahverkehr in NRW ist künftig sofort ein Bußgeld fällig, wenn Fahrgäste ohne Maske angetroffen werden. Das klingt überzogen, ist aber die richtige Reaktion auf das rücksichtslose Verhalten. Die Gesellschaft muss sich fragen, warum sie erst durch Bußgelder zur Solidarität gezwungen werden muss, kommentiert Tim Szent-Ivanyi.

Als die Corona-Pandemie begann, wurden oftmals die Solidarität und der Zusammenhalt der Bevölkerung gelobt. Die übergroße Mehrheit hielt sich an die Hygieneregeln und Ausgangsbeschränkungen. Das wurde als gegenseitige Rücksichtnahme verstanden, vor allem gegenüber den besonders gefährdeten Mitbürgern.

Es zeigt sich allerdings immer mehr, dass das ein Irrglaube war. Vielmehr herrschte bei vielen damals die nackte Angst. Die Angst vor der eigenen Ansteckung wohl bemerkt, nicht die Sorge vor einer Gefährdung von alten und kranken Menschen.

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Vorschriften zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken konsequent ignoriert

Anders ist es nicht zu erklären, dass es noch immer Menschen gibt, die die Vorschriften zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken konsequent ignorieren. Gerade das Maskentragen ist ein Akt der Solidarität, schließlich schützt es die Mitmenschen stärker als den Träger selbst. Daraus folgt aber auch, dass der umfassende Schutz am Ende nur funktioniert, wenn alle sich an die Vorschriften halten.

Bußgeld als Reaktion auf mangelnde Solidarität

Wenn jetzt das Land Nordrhein-Westfalen ein sofortiges Bußgeld von 150 Euro für jeden verhängt, der ohne Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln angetroffen wird, dann ist das eine Reaktion auf die mangelnde Solidarität.

Dieser hart klingende Schritt ist auch nicht überzogen, wie Zahlen aus der Hauptstadt zeigen: So hatte die Berliner Verkehrsgesellschaft in Bussen und Bahnen im Juli in nur drei Wochen 30.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In 80 Fällen wurden die kontrollierenden BVG-Mitarbeiter auch noch beleidigt oder sogar bedroht.

Sofortige Strafen sind damit die richtige Antwort. Sie dürfen auch gern deutlich strenger sein als beim Schwarzfahren, schließlich geht es hier um die Gesundheit oder sogar um das Leben der Mitreisenden. Es bleibt aber festzuhalten: Es ist ein Armutszeugnis für die Gesellschaft, dass sie per Bußgeld zur Rücksichtnahme gezwungen werden muss.