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Versteckte CodesDeshalb sind diese Nazi-Kennzeichen verboten

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Köln – Das Wunschkennzeichen „HH 1933“ durfte ein Mann aus dem Kreis Viersen nicht behalten, so urteilte im letzten Jahrdas Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Der Grund: Die Kombination erinnere an den Nationalsozialismus.

Grundsätzlich dürfen Autofahrer für ihr Nummernschild zwar ihre Initialen, die des Kindes oder das Geburtsjahr benutzen, doch nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind erlaubt. So dürfen in fast ganz Deutschland keine Nummernschilder mit „HJ“, „KZ“, „SA“ oder „SS“ von den Zulassungsbehörden vergeben werden – alle Abkürzungen erinnern an das Nazi-Regime. In vielen Orten kommen noch weitere Lettern und Ziffern hinzu. 

Dass in einigen Bundesländern mehr verboten ist, als in anderen, liegt daran, dass die Vergabe von Kennzeichen Ländersache ist. Auf Bundesebene gibt es keine einheitliche Vorgabe.

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Nazi-Kennzeichen: Gesetzliche Grundlage für Verbote

Die gesetzliche Grundlage um bestimmte Kennzeichen zu verbieten, bildet der Paragraf 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Dort heißt es: Die Buchstaben, die Zahlen und die Kombination aus beidem „dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“

In Deutschland sind dies fast ausnahmslos Abkürzungen und Codes, die von Rechtsextremen benutzt werden. In allen Bundesländern, außer Mecklenburg-Vorpommern, sind die folgenden Buchstabenkombinationen verboten:

  • HJ (bedeutet: Hitlerjugend)
  • KZ (bedeutet: Konzentrationslager)
  • SA (bedeutet: Sturmabteilung)
  • SS (bedeutet: Schutzstaffel der NSDAP)

Nazi-Kennzeichen: Behörden entscheiden, ob Nummernschild sittenwidrig ist

„Zurzeit wird in Mecklenburg-Vorpommern eine neue ministerielle Verfügung vorbereitet, wonach bestimmte geächtete Kennzeichen nicht mehr zuzuteilen sind" heißt es aus dem dortigen Verkehrsministerium. In Baden-Würrttemberg wird geprüft, ob noch mehr „rechtextremistische Chiffren” künftig micht mehr auf Kennzeichen stehen dürfen, teilt ein Sprecher des Verkehrsministeriums mit.

Nur im Saarland und Sachsen-Anhalt kann „NS“ (steht für Nationalsozialismus) auf dem Nummernschild stehen – im Rest der Republik ist es verboten. In Hamburg sind alle „Kennzeichen in Bezug auf den Nationalsozialismus oder rassistisches- oder fremdenfeindliches Gedankengut“ verboten, erklärt eine Sprecherin des Landesbetriebs Verkehr. Zusätzlich ist in der Hansestadt „IS“ (Islamischer Staat) nicht erlaubt. In Thüringen sollen neben den verbotenen fünf Buchstabenkominationen keine Kennzeichen mit „offensichtlichen narzistischen oder gewaltverherrlichenden” Kombinationen zugeteilt werden, heißt es aus dem zuständigen Verkehrsministerium. Die Entscheidung liege bei den Behörden vor Ort.

Nazi-Codes sind oft in Zahlenkombinationen versteckt

In Hessen und in Rheinland-Pfalz darf kein Auto mit „SD“ (steht für Sicherheitsdienst) zugelassen werden. Wer 1988 geboren ist, kann sein Kennzeichen nicht mit seinem Geburtsjahr individualisieren: In Rheinland-Pfalz darf seit 2007 das Kürzel „HH“ (steht für Heil Hitler) in Kombination mit „88“ (steht für Heil Hitler) und „18“ (steht für Adolf Hitler) nicht mehr auf das Nummernschild. 

Ähnlich ist es in Bayern: Auch hier sind diese beiden Kombinationen verboten, dazu kommt noch „HH 28“ (28 steht für die in Deutschland verbotene Organisation „Blood & Honour“). Diese drei Zahlen sind ebenfalls mit dem Kürzel „AH“(steht für Adolf Hitler) nicht erlaubt. Zudem sind die Kombinationen „AH 1933” und „HH 1933” verboten. Trotzdem können noch Autos mit diesen Kombinationen auf der Straße unterwegs sein, weil das Verkehrsministerium diese Anweisung erst 2010 herausgegeben hat. „Eine Umkennzeichnung der Bestandfahrzeuge wurde nicht veranlasst“, sagt ein Sprecher.  Auch in Berlin sind rechte Chiffrren wie „AH”, „HH”, „SH” zusammen Zahlenkombinationen aus „28”, „18” und „88” verboten. Auch darf niemand das Kennzeichen „B - HH 1933” für sein Auto nutzen.

Nazi-Kennzeichen: Brandenburg hat strengste Regeln in Deutschland

Die umfassendsten Regeln hat Brandenburg: Hier ist der Zahlencode „88“  an sich verboten. Die Nummer „18“ darf nicht mit der Buchstabenkombination „AH“ oder „HH“ nich auf einem Kennzeichen stehen.

Seit 2009 sind laut dem brandenburgischen Verfassungsschutzbericht 2018 auch weitere Ziffernkombinationen aus „18“ und „88“ verboten. In Sachsen-Anhalt darf seit 2007 kein Autofahrer mehr die „88“ auf seinem Nummernschild haben. 

Auch in Städten und Kreisen kann es weitere Einschränkungen geben

Auch in Städten und Kreisen gibt es weitere Verbote: In Bayern müssen die Behörden laut Verkehrsministerium auf „spezielle Konstellationen“ achten. In der Stadt Nürnberg mit dem Kürzel „N“ sind deshalb „N-PD“ (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und „N-SU“ (Nationalsozialistischer Untergrund) verboten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es in Köln eine Sonderregel. Dort wird die Kombination „K-Z“ und „K-ZZ“ nicht vergeben.

In Sachsen-Anhalt steht das Ortskürzel SI für den Saalkreis, dort wird „IN“ nicht als Buchstabenkombination ausgegeben, weil es so für „Skinhead“ steht. Auch in Schleswig – Holstein gibt es zwei weitere Fälle: Die Behörden in Dithmarschen und Steinburg geben keine Kennzeichen mit „HEI-L“ oder „IZ-AN“ (Das Wort Nazi rückwärts gelesen) raus.

Wie werden Kennzeichen für Städte vergeben?

Die Menge der Buchstaben auf dem Nummernschild (für den jeweiligen Bezirk der Zulassung) richtete sich ursprünglich fast immer nach der Anzahl der Einwohner der Stadt. Die größten Städte bekamen damals einen Einzelbuchstaben. Ein Beispiel für die Vorgehensweise: Das Kennzeichen für die Stadt Wuppertal beginnt immer mit einem W, da Wuppertal die größte Stadt Deutschlands ist, deren Eigenname mit dem Buchstaben W beginnt. Eine Ausnahme bilden beispielsweise Hansestädte wie Hamburg (HH).