Streaming, Pommes, MindestlohnKein Scherz: Das ändert sich ab April für Verbraucher

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Ab April gelten Auflagen, die den Gehalt an dem umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen.

Berlin/München/Kehl/Köln – Der Mindestlohn für Leih- und Zeitarbeiter steigt. Gesetzlich Krankenversicherte müssen mehr für ihre Medikamente zahlen. Und auch bei Chips, Pommes und Keksen ändert sich etwas ab dem 1. April. Die neuen Regelungen für Verbraucher im Überblick:

Netflix, Amazon Prime und SkyGo auch im Ausland nutzen

Musik, Videos oder E-Books – all das können zahlende Abonnenten ab dem 1. April auch im EU-Ausland nutzen. Dann fallen im Rahmen der EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Bezahlinhalten die digitalen Grenzzäune innerhalb der EU. Darauf weist das Zentrum für europäischen Verbraucherschutz hin. Momentan beschränken viele Anbieter noch die Nutzung im Ausland.

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Die Verordnung macht damit zumindest teilweise Schluss. Sämtliche kostenpflichtigen internetbasierten Streaming-Angebote, Pay-TV-Abos oder Dienste wie Amazon Prime müssen Kunden ab April auch auf Reisen im EU-Ausland zugänglich sein. Zusätzliche Kosten dürfen dafür nicht entstehen.

Ausgenommen sind kostenlose Dienste oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Solche Dienste können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie ihre Inhalte auch außerhalb des Ursprungslandes verfügbar machen.

Pommes, Chips: Neue EU-Vorgaben zu Acrylamid

Kaffee, Keks und Knäckebrot, Pommes, Chips und Flips: Das umstrittene Acrylamid findet sich in kleinen Mengen in Geröstetem, Gebackenem und Frittiertem – und somit auch bei fast allen Europäern auf dem Teller. Weil der Stoff unter Verdacht steht, Krebs zu erregen, will die Europäische Union ihn zurückdrängen.

Vor allem für Lebensmittelhersteller gelten ab April Auflagen, die den Gehalt an dem umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen. Aber auch für Backstuben oder Imbissbuden sind neue Vorgaben vorgesehen.

Die EU-Kommission macht nun genaue Vorgaben für die Verarbeitung zum Beispiel von Kartoffeln oder Mehl. Denn es gibt kleine Stellschrauben, um die Entstehung von Acrylamid zu drosseln: weniger Zucker im Rohprodukt, möglichst wenig Hitze, möglichst geringe Bräunung. Unter anderem sollen Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet oder die Stärke vor dem Frittieren durch Einweichen oder Blanchieren ausgewaschen werden. Es soll mit möglichst niedrigen Temperaturen gegart und Fritten oder Brot nur so stark gebräunt werden wie eben nötig. Bei Produkten zum Selbstbacken sollen Verbraucher eine genaue Anleitung bekommen, um auch zu Hause Risiken zu vermeiden. Bräunungstabellen sollen einen Maßstab bieten.

Höherer Mindestlohn für Leih- und Zeitarbeiter

Für Leiharbeiter und Zeitarbeiter steigt der vorgeschriebene Stundenlohn, wie finanzen.net berichtet. Ab dem 1. April bekommen sie in den alten Bundesländern 9,47 Euro pro Stunde und 9,27 Euro in den neuen Bundesländern. Damit steigt der Mindestlohn in Westdeutschland um 2,8 Prozent und in Ostdeutschland und Berlin um vier Prozent. Die Entgelttarife von Ost und West sollen stufenweise angeglichen werden.

eCall-Notrufsystem in Autos wird Pflicht

Ab 31. März 2018 müssen alle neu zugelassenen Automodelle in Europa mit dem Notrufsystem eCall ausgestattet sein. Nach einem Unfall wählt das Auto automatisch den europaweit geltenden Notruf 112 und stellt eine Telefonverbindung zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle her. Ausgelöst wird das durch sogenannte Crash-Sensoren und über die Steuerung der Airbags.

Melden sich die Insassen nicht – etwa, wenn sie ohnmächtig sind –, kann die Leitstelle direkt einen Rettungseinsatz auslösen. Denn eCall übermittelt über Satellit gleichzeitig Daten zum Standort des Wagens und zur Fahrtrichtung – wichtig, um bei Unfällen auf der Autobahn den Notarzt auf die richtige Spur zu bringen.

Mehr als 25.000 Menschen sterben jährlich bei Verkehrsunfällen in der Europäischen Union, 135.000 werden schwer verletzt. Das neue Notrufsystem eCall soll künftig viele von ihnen retten. Nach mehr als 15 Jahren Vorlauf wird die Notruf-Automatik nun Pflicht.

Bleigießen so gut wie verboten

Hierzulande ist Bleigießen vor allem eine Silvester-Tradition. Damit ist ab diesem Jahr Schluss: Die EU hat eine neue Chemikalienverordnung beschlossen, die am 1. April in Kraft tritt. Demnach dürfen keine Bleigieß-Sets mehr verkauft werden, bei denen der Bleigehalt mehr als 0,3 Prozent ausmacht. Die bislang erhältlichen Sets hatten laut der Neuen Osnabrücker Zeitung einen Bleigehalt von bis zu 70 Prozent und überschritten somit den Grenzwert um ein Vielfaches. Die neue Regelung dürfte folglich einem Verbot gleichkommen.

Beim Erhitzen von Blei entstehen giftige Bleioxide, die über die Atemwege aufgenommen werden können. Beim Anfassen der Figuren gelangt Blei an die Hände und bei Kindern auch leicht in den Mund. Das Schwermetall kann das Nervensystem, Hirn, Niere und Leber schädigen. Schon geringe Mengen können beim Nachwuchs die Intelligenz beeinträchtigen. Wer nicht ganz auf die Tradition verzichten will, sollte Wachs statt Blei benutzen, wie das Umweltbundesamt empfiehlt.

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Zuzahlungen für Medikamente steigen

Ab dem 1. April müssen viele gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) damit rechnen, dass sie künftig höhere Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente leisten müssen. Auch bei vielen Medikamenten, für die bislang keine Zuzahlungen nötig waren, müssen Patienten wohl bald fünf bis zehn Euro der Kosten selbst übernehmen.

Nach Angaben des Verbandes betrifft die neue Regelung vor allem starke Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon, Entzündungshemmer wie Prednisolon und Blutverdünner wie Clopidogrel. Und auch das Mittel Infliximab ist betroffen, das bei Arthritis und Morbus Crohn eingesetzt wird. Die Änderung könnte laut DAV auch zur Folge haben, dass Patienten auf neue Medikamente umsteigen müssen.

Neue Maut-Regel in Slowenien

Wer mit einem schweren Wohnmobil über Sloweniens Schnellstraßen fährt, braucht ab dem 1. April einen speziellen Transponder. Darauf weist der ADAC hin. Mit dem Gerät rechnet Slowenien zukünftig bei allen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen die Maut automatisch ab. Fahrer müssen den Transponder bei einer Servicestation der Autobahngesellschaft DARS für 10 Euro kaufen, sobald sie auf die Autobahn gefahren sind. Andernfalls droht laut Autoclub eine Geldstrafe zwischen 300 und 800 Euro. Für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen gilt weiterhin die reguläre Vignette. Sie kostet 15 Euro für eine Woche, 30 Euro für einen Monat und 110 Euro für ein Jahr.

(bbm/dpa/tmn)