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ParkplatzsucheMuss ich private „Einfahrt freihalten“–Schilder überhaupt beachten?

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Rechtlich gesehen ist so ein Schild nur ein zusätzlicher Hinweis. Denn es gilt: Ausfahrten müssen immer frei gehalten werden.

Dresden – „Ein- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten." Solche oder ähnliche Aufforderungen stehen auf vielen Schildern, die an Einfahrtstoren prangen. Doch bringen sie überhaupt etwas? Christian Janeczek kennt die Antwort. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden und außerdem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Darf jeder solch ein Schild eigenständig aufhängen?

Diese Schilder stellen insofern nur einen zusätzlichen Hinweis dar. Im Grunde kann jeder an seiner Einfahrt ein solches Schild aufstellen. Es muss sich aber im privaten Bereich befinden, da auf öffentlichem Grund nur auf Antrag und Genehmigung Schilder aufgestellt werden dürfen.

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Was darf auf so einem Schild stehen, inwieweit darf das Parken eingeschränkt werden?

Jeder kann darauf schreiben, was er möchte. Nach der Straßenverkehrsordnung ist zum Beispiel bei schmaler Fahrbahn auch das Parken gegenüber einer Einfahrt verboten. Wenn auf einem Schild allerdings „auch gegenüber" steht, obwohl keine schmale Fahrbahn vorhanden ist, muss sich ein parkender Autofahrer auch nicht danach richten.

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Was hat es für Konsequenzen, wenn man solch ein privat angebrachtes Schild missachtet?

Im konkreten Fall kommt es darauf an, ob zivilrechtlich eine Besitzstörung vorliegt oder nicht. Wird eine Einfahrt zugeparkt, liegt eine sogenannte Besitzstörung vor. Der Besitzer der Einfahrt kann den Wagen dann abschleppen lassen und verlangen, dass ihm die Kosten ersetzt werden. Das hat aber nichts damit zu tun, ob auf einem Schild eine Abschleppmaßnahme angedroht wird  oder ob gar kein Schild da hängt.

(dpa/tmn)