Kita-Gebühren, Elektroschrott...Das ändert sich für Verbraucher zum 1. August

Reisende an einem Bahnhof der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn bietet ab dem 1. August den „Super Sparpreis“ an.

Köln – Der August 2018 bringt einige Neuerungen für Verbraucher mit sich.

Neue Regelungen in Sachen Kinderbetreuung, dem Immobilienrecht und auch Elektro- und Elektronikgeräte treten in Deutschland in Kraft.

Was sich zum 1. August ändert in der Übersicht:

Kostenlose Kinderbetreuung in Berlin, Hessen und Niedersachsen

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Die Regelungen für Kindergartenbeträge variieren je nach Bundesland. Eltern in Berlin, Hessen oder Niedersachsen haben ab August 2018 Anlass zur Freude: Eine Neuregelung soll Eltern in diesen Bundesländern finanziell entlasten. Ab dem 1. August 2018 werden die Kita-Gebühren in Berlin komplett abgeschafft. Ebenso in Hessen und Niedersachsen, dort ist die kostenlose Kinderbetreuung allerdings auf drei Kindergartenjahre bei einer Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag begrenzt. Ist mehr Betreuungszeit nötig, muss diese von den Eltern finanziert werden. Trotzdem können Eltern im Durchschnitt 5000 Euro sparen.

Das Berliner Modell geht einen Schritt weiter: auch für Kinder unter einem Jahr kostet die Betreuung nichts mehr, die anderen fünf Jahre vor Schulbeginn waren in Berlin schon seit 2007 schrittweise beitragsfrei worden. Das Essen in den Kita müssen die Eltern allerdings weiter bezahlen.

Fast alles wird zu Elektroschrott

Die neue Fassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) hat von Mitte August an auch Folgen für die Haushalte in Deutschland. Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs („Open Scope“) fallen zum 15. August alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen sind.

Damit können künftig auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Darunter fallen künftig also auch Gebrauchsgegenstände wie strombetriebene Möbel (etwa elektrisch höhenverstellbare Schreibtische) oder Kleidung mit elektronischen Funktionen (zum Beispiel leuchtende LED-Schuhe).

Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. „Dadurch wird das Spektrum der Elektrogeräte, die unter das Gesetz fallen, noch einmal vergrößert“, erklärt Ragna Sturm von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig ist. Voraussetzung dafür sei aber, dass die elektrischen Teile so verbaut sind, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten.

Neue Preise bei der Deutschen Bahn

Die Bahn lockt mit einem neuen Tarif: Am 1. August 2018 wird der sogenannte „Super Sparpreis“ eingeführt. Diese Tickets kosten 19,90 Euro in der zweiten Klasse und 29,90 Euro in der ersten Klasse. Der „Super Sparpreis“ soll das bisherige „Sparpreis“-Aktionsangebot ablösen und ist sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr gültig. Dementsprechend erhalten Kunden mit Bahncard – analog zur Regelung beim Sparpreis –auch auf den Super Sparpreis 25 Prozent Rabatt. Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht. Die Nachteile des neuen Tarifs: Im Vergleich zum Sparpreis kann das Ticket nicht storniert werden und beinhaltet kein City-Ticket. Außerdem besteht eine Zugbindung. Günstiger wird es, wenn Kunden Tickets stornieren oder umbuchen möchten: Die Bearbeitungsgebühr von 19 Euro beträgt künftig nur noch zehn Euro. Über den restlichen Ticketpreis erhält der Kunde einen Gutschein.

Öffentlicher Nahverkehr wird etwas teurer

Im Regionalverkehr müssen sich Verbraucher zum 1. August 2018 in einigen Gebieten auf leichte Preiserhöhungen einstellen: Im marego-Tarifverbund (Raum Magdeburg) steigen die Preise um durchschnittlich 2,4 Prozent an. Im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) im Raum Dresden um durchschnittlich 2,1 Prozent. Im WestfalenTarif gibt es etwa im Teilraum TeutoOWL, im Raum Ruhr-Lippe und im Münsterland leichte Preiserhöhungen.

Neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -Verwalter

Am 1. August 2018 tritt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft. Sie sind dann gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 20 Stunden fortzubilden. Außerdem brauchen Wohnimmobilienverwalter künftig eine Erlaubnis von der für sie zuständigen Behörde, um arbeiten zu dürfen. Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen Verwalter dafür eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Bereits tätige Verwalter haben sechs Monate Zeit, um diese zu beantragen. Sie müssen die erforderliche Erlaubnis also bis zum 1. Februar 2019 beantragt haben.

(sar / mit dpa)